CBAM Zertifikatspreis 2026: Wie der Preis festgelegt wird und welcher Wert für welche Einfuhr gilt
Schnellantwort: Der CBAM-Zertifikatspreis wird 2026 quartalsweise als gewichteter Durchschnitt der EUA-Auktionspreise veröffentlicht (DVO (EU) 2025/2548): 75,36 EUR/t für Q1, 75,28 EUR/t für Q2. Für eine Einfuhr gilt jeweils der Preis des Quartals, in dem sie erfolgt. Wie viele Zertifikate daraus tatsächlich abzugeben sind, hängt zusätzlich von CBAM-Faktor, Korrekturfaktor und Benchmark ab – nicht allein vom Preis.
Der Zertifikatspreis 2026 im Überblick
| Quartal | CBAM-Zertifikatspreis | Veröffentlicht am |
|---|---|---|
| Q1 2026 | 75,36 EUR/t CO₂ | 07.04.2026 |
| Q2 2026 | 75,28 EUR/t CO₂ | 06.07.2026 |
| Q3 2026 | 82,32 EUR/t CO₂ | 05.10.2026 |
| Q4 2026 | angekündigt für 04.01.2027 | — |
Wie die Kommission den Preis festlegt
Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548 vom 10.12.2025. Sie legt fest, dass der CBAM-Zertifikatspreis für 2026 dem gewichteten Durchschnitt der Zuschlagspreise entspricht, die im jeweiligen Quartal bei den Auktionen von EU-Emissionszertifikaten (EUA) erzielt wurden. Die Kommission berechnet diesen Durchschnitt nach Quartalsende und veröffentlicht ihn mit kurzer Verzögerung – für Q1 2026 geschah das am 07.04.2026, für Q2 2026 am 06.07.2026, für Q3 2026 am 05.10.2026. Die DEHSt übernimmt die veröffentlichten Werte in ihre eigene Übersicht zur CBAM-Regelphase.Für Importeure hat der Quartalsdurchschnitt einen praktischen Vorteil: Kurzfristige Ausschläge am Auktionsmarkt mitteln sich heraus, und für drei Monate Einfuhren gilt ein einziger Wert. Erst ab 2027 wechselt das System auf eine wöchentliche Veröffentlichung, die sich enger an die tagesaktuelle ETS-Preisbildung anlehnt.
Welcher Quartalspreis gilt für welche Einfuhr
Für das Jahr 2026 gilt der Grundsatz denkbar einfach: Maßgeblich ist der Preis des Quartals, in dem die CBAM-pflichtige Ware eingeführt wird. Eine Lieferung, die im Mai verzollt wird, wird mit dem Q2-Preis bewertet; eine Lieferung im November mit dem Q4-Preis, sobald dieser am 04.01.2027 veröffentlicht ist. Das bedeutet in der Praxis auch, dass der endgültig anzuwendende Preis für Einfuhren im vierten Quartal erst nach Jahreswechsel feststeht – relevant für die Jahreserklärung, nicht für den laufenden Einkauf.Gekauft werden die Zertifikate selbst erst später: Der Verkauf startet am 01.02.2027 über das zentrale CBAM-Register, und zwar rückwirkend auch für Importe aus 2026. Die erste Jahreserklärung mitsamt der Abgabe der entsprechenden Zertifikate ist bis zum 30.09.2027 fällig. Ab 2027 kommt eine unterjährige Pflicht hinzu: Zum Ende jedes Quartals müssen mindestens 50 % der grauen Emissionen der seit Jahresbeginn eingeführten Waren bereits als Zertifikate auf dem Konto liegen. Wer am Jahresende zu viele 2026er-Zertifikate gekauft hat, kann einen Rückkauf des Überschusses beantragen – die Frist dafür läuft bis 31.10.2027; was dann weder abgegeben noch zurückgekauft wurde, wird gelöscht. Den Ablauf von Registrierung bis Kauf beschreibt die Anleitung zum Zertifikatskauf Schritt für Schritt.
Warum der Preis allein wenig über die Kosten aussagt
Der Quartalspreis beantwortet nur, was ein einzelnes Zertifikat kostet – nicht, wie viele Zertifikate ein Importeur abgeben muss. Das ist der Punkt, an dem viele Kalkulationen schiefgehen, weil sie Preis und Menge vermischen. Die Zahl der abzugebenden Zertifikate ergibt sich aus den grauen Emissionen der Ware abzüglich einer Anpassung für die im EU-ETS noch kostenlos zugeteilten Emissionen (free allocation adjustment, FAA) und einem möglichen Abzug für im Drittland bereits gezahlte CO₂-Preise.Vereinfacht, für den Standardfall ohne Drittlandsabzug: Abzugebende Zertifikate = (Emissionen je Tonne − CBAM-Faktor × CSCF × Benchmark) × Menge
- CBAM-Faktor: der Anteil, der im EU-ETS für die betreffende Branche noch kostenlos zugeteilt wird – 2026 liegt er bei 97,5 %, 2027 bei 95 %, 2028 bei 90 %, 2029 bei 77,5 %, 2030 bei 51,5 %, danach weiter sinkend bis 0 % im Jahr 2034.
- CSCF: der sektorübergreifende Korrekturfaktor, der 2026 bis 2030 auf 1,0 festgesetzt ist.
- Benchmark: ein fester Emissionswert je Tonne Ware und Herstellungsroute, festgelegt im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620.
Rechenbeispiel Stahl (verifiziert)
Für 400 t eines Halbzeugs aus unlegiertem Automatenstahl (KN 7207 11 11, Hochofen/Konverter-Route) mit einer angenommenen Emissionsintensität von 1,9 t CO₂e/t ergibt sich bei einem Benchmark von 1,364 t CO₂e/t:- Abzug je Tonne: 0,975 × 1,0 × 1,364 = 1,3299 t CO₂e/t
- Differenz je Tonne: 1,9 − 1,3299 = 0,5701 t CO₂e/t
- Abzugebende Zertifikate: 0,5701 × 400 = 228,04 Zertifikate
Für andere Branchen gilt dieselbe Formel, nur mit dem jeweils zutreffenden Benchmark aus dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620; bei Standardwerten liefert dieser Anhang auch die Emissionsintensität selbst, bei tatsächlichen Werten stammt sie aus dem verifizierten Emissionsbericht der Anlage. Strom ist ein Sonderfall: Hier entfällt die Anpassung vollständig (FAA = 0). Wer eigene Zahlen durchrechnen will, findet im CBAM-Kostenrechner die interaktive Version dieser Formel, und weitere durchgerechnete Beispiele je Sektor zeigt die Anleitung CBAM-Kosten kalkulieren.
Drittlands-CO₂-Preise und Standardwerte
Dass ein im Herkunftsland bereits gezahlter CO₂-Preis die Zahl der abzugebenden Zertifikate mindern kann, ist im Grundsatz vorgesehen (Art. 9 der CBAM-Verordnung). Die Durchführungsmodalitäten dafür hat die Kommission nach Stand der DEHSt-Informationen aber noch nicht erlassen – eine belastbare Liste anerkannter Drittlandspreise oder konkrete Beträge lassen sich derzeit seriös nicht nennen. Wer mit Standardwerten statt verifizierten Emissionsdaten rechnet, darf das in der laufenden Regelphase weiterhin tun (DVO (EU) 2025/2621); Details zur Anrechnung und zu den Standardwerten selbst behandelt unser Beitrag zum CBAM-Kohlenstoffpreis 2026.Bagatellschwelle und Sanktionen kurz eingeordnet
Unterhalb von 50 Tonnen Nettomasse pro Importeur und Kalenderjahr, kumuliert über alle CBAM-Waren außer Strom und Wasserstoff, entfällt die Zertifikatspflicht – die frühere 150-Euro-Schwelle gibt es nicht mehr. Wer dennoch zu wenige Zertifikate abgibt, riskiert eine Sanktion von 100 EUR je Tonne nicht abgedeckter Emissionen (indexiert an den europäischen Verbraucherpreisindex); bei Einfuhren ohne den Status als zugelassener CBAM-Anmelder kann sich dieser Betrag verdrei- bis verfünffachen. Zuständig ist in Deutschland die DEHSt, nicht der Zoll. Details und Ablauf stehen im Beitrag zu CBAM-Strafen und Bußgeldern; einen Überblick über alle Pflichten der Regelphase bietet der CBAM-Leitfaden.Für die laufende Kalkulation bleibt die Reihenfolge entscheidend: erst den passenden Quartalspreis aus der Tabelle oben ziehen, dann über CBAM-Faktor, CSCF und Benchmark die tatsächliche Zertifikatszahl ermitteln – und erst danach beide Werte multiplizieren.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie legt die EU-Kommission den CBAM-Zertifikatspreis 2026 fest?
Für 2026 entspricht der Preis dem gewichteten Durchschnitt der Zuschlagspreise der EUA-Auktionen im jeweiligen Quartal, geregelt in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548 vom 10.12.2025. Die Kommission berechnet und veröffentlicht den Wert kurz nach Quartalsende; die DEHSt übernimmt ihn in ihre eigene Übersicht. Ab 2027 erfolgt die Veröffentlichung wöchentlich statt quartalsweise.
Welche CBAM-Zertifikatspreise galten bisher in 2026?
Für Q1 2026 veröffentlichte die Kommission am 07.04.2026 einen Preis von 75,36 EUR/t CO₂, für Q2 2026 am 06.07.2026 einen Preis von 75,28 EUR/t CO₂, für Q3 2026 am 05.10.2026 einen Preis von 82,32 EUR/t CO₂ – ein Anstieg gegenüber den ersten beiden Quartalen. Der Wert für Q4 2026 ist für den 04.01.2027 angekündigt und stand bei Erstellung dieses Beitrags noch nicht fest.
Welcher Quartalspreis gilt für eine konkrete Einfuhr?
Maßgeblich ist der Preis des Quartals, in dem die Ware tatsächlich eingeführt wird – eine Lieferung im Mai wird also mit dem Q2-Preis bewertet. Gekauft werden die Zertifikate dafür erst später, ab dem 01.02.2027 rückwirkend über das zentrale CBAM-Register, mit Abgabe im Rahmen der Jahreserklärung bis zum 30.09.2027.
Sind 2026 immer nur 2,5 % der Emissionen zertifikatspflichtig?
Nein. 2,5 % ist nur der rechnerische Mindestanteil, wenn eine Ware exakt auf dem Benchmark liegt – abgeleitet aus dem CBAM-Faktor von 97,5 % für 2026. Jede Tonne CO₂e, die über dem Benchmark liegt, ist vollständig zertifikatspflichtig, wie das Stahlbeispiel mit 228,04 statt pauschal rund 19 Zertifikaten zeigt.
Wie berechnet sich die Zahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate?
Formel: (Emissionen je Tonne − CBAM-Faktor × CSCF × Benchmark) × Menge. Der CBAM-Faktor sinkt von 97,5 % (2026) stufenweise auf 0 % (2034), der CSCF steht 2026 bis 2030 bei 1,0, der Benchmark ist je KN-Code und teils je Herstellungsroute festgelegt. Multipliziert mit dem Quartalspreis ergeben sich die Kosten in Euro.
Ab wann kann ich CBAM-Zertifikate kaufen und bis wann zurückgeben?
Der Verkauf startet am 01.02.2027 über das zentrale CBAM-Register, rückwirkend auch für Importe aus 2026. Ab 2027 gilt zusätzlich eine Quartalsregel: Am Quartalsende müssen mindestens 50 % der grauen Emissionen der bisherigen Jahreseinfuhren abgedeckt sein. Für überschüssige 2026er-Zertifikate kann bis zum 31.10.2027 ein Rückkauf beantragt werden.
Was passiert, wenn zu wenige CBAM-Zertifikate abgegeben werden?
Es droht eine Sanktion von 100 EUR je Tonne nicht abgedeckter CO₂e-Emissionen, indexiert an den europäischen Verbraucherpreisindex; die Zahlung befreit nicht von der Pflicht, die Zertifikate dennoch abzugeben. Bei Einfuhren ohne Status als zugelassener CBAM-Anmelder kann sich die Sanktion verdrei- bis verfünffachen. Zuständig ist in Deutschland die DEHSt.