CBAM-Zertifikate kaufen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Importeure
CBAM-Zertifikate kaufen 2026: 8 Schritte im Überblick
Ab Januar 2026 müssen Importeure CBAM-pflichtiger Waren tatsächlich Zertifikate erwerben und abgeben — die reine Berichtspflicht der Übergangsphase ist vorbei. Die acht Schritte: (1) Als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren, (2) eingebettete Emissionen berechnen, (3) CBAM-Erklärung quartalsweise erstellen, (4) Zertifikate über die nationale Behörde kaufen, (5) Mindest-80%-Deckung pro Quartal sicherstellen, (6) Lieferantendaten verifizieren lassen, (7) CO2-Preise aus Drittländern anrechnen, (8) Zertifikate bis zum 31. Mai jedes Jahres abgeben.Von der Übergangsphase zur Finanzpflicht
Die CBAM-Übergangsphase lief von Oktober 2023 bis Dezember 2025. In dieser Zeit mussten Importeure lediglich vierteljährliche Berichte über die eingebetteten Emissionen ihrer Waren einreichen — ohne finanzielle Konsequenzen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die vollständige CBAM-Verordnung (EU) 2023/956. Wer jetzt importiert, ohne die Zertifikatspflichten zu erfüllen, riskiert Sanktionen.Die Pflicht gilt für folgende Warenkategorien:
| Sektor | Typische Waren | CN-Codes (Auswahl) |
|---|---|---|
| Stahl und Eisen | Flacherzeugnisse, Profile, Rohre | 7208–7229, 7301–7326 |
| Aluminium | Primäraluminium, Profile, Bleche | 7601–7616 |
| Zement | Portlandzement, Klinker | 2523 |
| Düngemittel | Ammoniumnitrat, Harnstoff, Mischungen | 2808, 2814, 3102–3105 |
| Strom | Elektrische Energie | 2716 |
| Wasserstoff | Reiner Wasserstoff | 2804 21 |
Schritt 1: Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder
Nur als zugelassener CBAM-Anmelder (Authorized CBAM Declarant) dürfen Sie CBAM-pflichtige Waren importieren. Die Registrierung erfolgt über das nationale CBAM-Register, das an das EU-weite CBAM-Register (cbam.ec.europa.eu) angebunden ist. In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zuständig.Für die Registrierung benötigen Sie: EORI-Nummer, Angaben zum Unternehmen und zum gesetzlichen Vertreter, Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit als Importeur sowie Zustimmung zur elektronischen Kommunikation. Der Antrag wird geprüft; bei positivem Bescheid erhalten Sie Zugang zum nationalen CBAM-Register.
Wichtig: Zollvertreter können im Namen von Importeuren als CBAM-Anmelder auftreten — vorausgesetzt, sie sind ebenfalls als zugelassener Anmelder registriert. Details dazu in unserem Beitrag zu CBAM-Zollvertretern und Spediteuren.
Schritt 2: Eingebettete Emissionen berechnen
Die Berechnung der eingebetteten Emissionen ist das methodische Herzstück des CBAM. Sie müssen die tatsächlichen Emissionen für jede Tonne importierter Ware ermitteln — aufgeteilt in direkte Emissionen (aus dem Produktionsprozess selbst) und, je nach Warenart, indirekte Emissionen (aus dem verbrauchten Strom).Drei Berechnungswege sind möglich:
- Tatsächliche Emissionsdaten vom Produzenten (bevorzugt, erfordert Verifizierung)
- Standard-Emissionswerte (Default Values) der Europäischen Kommission (zulässig, aber oft nachteilig)
- Nationale Standardwerte für bestimmte Drittländer
Schritt 3: CBAM-Erklärung erstellen
Jedes Jahr bis zum 31. Mai müssen Sie für das Vorjahr eine CBAM-Erklärung im CBAM-Register einreichen. Diese enthält:- Gesamtmenge jeder Warenkategorie (in Tonnen)
- Gesamte eingebettete Emissionen (in Tonnen CO2-Äquivalent)
- Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate
- Nachweis bereits gezahlter CO2-Preise im Ursprungsland
Schritte 4 und 5: Zertifikate kaufen und Mindestdeckung sichern
Der Kauf von CBAM-Zertifikaten erfolgt ausschließlich über das nationale CBAM-Register — nicht über Marktplätze oder Broker. Der Preis wird wöchentlich als Durchschnitt der EU-ETS-Auktionen festgesetzt und von der Europäischen Kommission veröffentlicht. CBAM-Zertifikate sind nicht zwischen Unternehmen handelbar; überschüssige Zertifikate können zu 95 % des Kaufpreises zurückgegeben werden.Die Quartalspflicht: Am Ende jedes Quartals müssen Sie mindestens 80 % der voraussichtlich für das Gesamtjahr benötigten Zertifikate im Bestand haben. Das erfordert eine Vorausschätzung der Jahresmenge — zu niedrige Schätzungen können zu Nachkäufen zu einem möglicherweise höheren Wochenpreis führen.
Den Zusammenhang zwischen CBAM-Zertifikaten und dem EU-ETS erklärt unser Artikel CBAM und EU-ETS: der genaue Zusammenhang.
Schritte 6 und 7: Verifizierung und Anrechnung ausländischer CO2-Preise
Vor der Abgabe müssen die deklarierten Emissionen durch eine akkreditierte Prüfstelle verifiziert werden. Die Verifizierung muss die verwendeten Berechnungsmethoden, Datenquellen und die Plausibilität der Ergebnisse abdecken.Wurde im Ursprungsland bereits ein CO2-Preis entrichtet, kann dieser angerechnet werden. Anrechenbar sind tatsächlich gezahlte Carbon Taxes oder Cap-and-Trade-Preise — abzüglich etwaiger Rabatte oder kostenloser Zuteilungen. Der Nachweis muss dokumentiert und der Prüfstelle vorgelegt werden.
Schritt 8: Abgabe bis 31. Mai
Die Abgabe der CBAM-Zertifikate erfolgt einmal jährlich bis zum 31. Mai für das Vorjahr. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen: Für jedes nicht abgegebene Zertifikat wird eine Zahlung fällig, deren Höhe sich am aktuellen Marktpreis orientiert — zuzüglich Verzugszinsen. Die genauen Sanktionsregeln sind in der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, Artikel 26, geregelt.Einen vollständigen Überblick über den Zeitplan 2026 bis 2034 gibt unser Beitrag zum CBAM-Zeitplan und den Phasen 2026–2034.
Praxistipps für Importeure
- Frühzeitig registrieren: Die DEHSt-Registrierung kann mehrere Wochen dauern. Warten Sie nicht bis kurz vor dem ersten Import.
- Lieferantendaten systematisch erheben: Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferanten die nötigen Emissionsdaten liefern können — am besten vertraglich fixiert.
- Software nutzen: Spezialisierte CBAM-Software kann die Berechnung, Deklaration und Fristen automatisieren.
- Preisentwicklung beobachten: Da der Zertifikatspreis dem ETS-Markt folgt, lohnt sich ein Monitoring — und gegebenenfalls antizyklischer Kauf.
- Drittland-CO2-Preise dokumentieren: Jeder nicht geltend gemachte ausländische CO2-Preis kostet bares Geld.
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo kauft man CBAM-Zertifikate 2026?
CBAM-Zertifikate werden ausschließlich über das nationale CBAM-Register gekauft. In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die zuständige Behörde. Der Kauf über Märkte, Broker oder Dritte ist nicht möglich. Zugelassene CBAM-Anmelder erhalten nach ihrer Registrierung Zugang zum Kaufportal. Das EU-weite Register ist unter cbam.ec.europa.eu erreichbar.
Wie viel kosten CBAM-Zertifikate 2026?
Der Preis eines CBAM-Zertifikats wird wöchentlich als Durchschnitt der EU-ETS-Auktionen festgesetzt und schwankt daher mit dem ETS-Marktpreis. Die Europäische Kommission veröffentlicht den aktuellen Wochenpreis. Es gibt keinen Festpreis oder Preisdeckel. Überschüssige Zertifikate können zu 95 % des Kaufpreises zurückgegeben werden.
Was passiert, wenn ich keine CBAM-Zertifikate abgebe?
Bei Nichtabgabe bis zum 31. Mai des Folgejahres drohen Sanktionen gemäß CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, Artikel 26. Für jedes fehlende Zertifikat wird eine Zahlung fällig, die sich am aktuellen Marktpreis orientiert — zuzüglich möglicher weiterer Folgen bei wiederholter Nichteinhaltung wie dem Widerruf der Zulassung als CBAM-Anmelder.
Müssen auch KMU CBAM-Zertifikate kaufen?
Ja, wenn sie CBAM-pflichtige Waren importieren. Es gibt keinen Schwellenwert basierend auf Unternehmensgröße. Allerdings gilt: Warensendungen unterhalb bestimmter Schwellenwerte (sog. De-minimis-Regelung für sehr kleine Mengen) können ausgenommen sein. Kleinere Importeure sollten prüfen, ob sie unter die Direktimport-Schwellenwerte fallen — mehr dazu in unserem Artikel zum CBAM-Direktimport-Schwellenwert 2026.