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CBAM-Zertifikate kaufen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Importeure

Veroeffentlicht: 2026-05-16 Lesezeit: 5 Min.
CBAM-Zertifikate kaufen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Importeure

CBAM-Zertifikate kaufen 2026: 8 Schritte im Überblick

Ab Januar 2026 müssen Importeure CBAM-pflichtiger Waren tatsächlich Zertifikate erwerben und abgeben — die reine Berichtspflicht der Übergangsphase ist vorbei. Die acht Schritte: (1) Als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren, (2) eingebettete Emissionen berechnen, (3) CBAM-Erklärung quartalsweise erstellen, (4) Zertifikate über die nationale Behörde kaufen, (5) Mindest-80%-Deckung pro Quartal sicherstellen, (6) Lieferantendaten verifizieren lassen, (7) CO2-Preise aus Drittländern anrechnen, (8) Zertifikate bis zum 31. Mai jedes Jahres abgeben.

Von der Übergangsphase zur Finanzpflicht

Die CBAM-Übergangsphase lief von Oktober 2023 bis Dezember 2025. In dieser Zeit mussten Importeure lediglich vierteljährliche Berichte über die eingebetteten Emissionen ihrer Waren einreichen — ohne finanzielle Konsequenzen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die vollständige CBAM-Verordnung (EU) 2023/956. Wer jetzt importiert, ohne die Zertifikatspflichten zu erfüllen, riskiert Sanktionen.

Die Pflicht gilt für folgende Warenkategorien:

SektorTypische WarenCN-Codes (Auswahl)
Stahl und EisenFlacherzeugnisse, Profile, Rohre7208–7229, 7301–7326
AluminiumPrimäraluminium, Profile, Bleche7601–7616
ZementPortlandzement, Klinker2523
DüngemittelAmmoniumnitrat, Harnstoff, Mischungen2808, 2814, 3102–3105
StromElektrische Energie2716
WasserstoffReiner Wasserstoff2804 21
Für eine vollständige Liste der betroffenen KN-Codes empfiehlt sich ein Blick in unseren Artikel zu den CBAM KN-Codes und Warennummern.

Schritt 1: Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder

Nur als zugelassener CBAM-Anmelder (Authorized CBAM Declarant) dürfen Sie CBAM-pflichtige Waren importieren. Die Registrierung erfolgt über das nationale CBAM-Register, das an das EU-weite CBAM-Register (cbam.ec.europa.eu) angebunden ist. In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zuständig.

Für die Registrierung benötigen Sie: EORI-Nummer, Angaben zum Unternehmen und zum gesetzlichen Vertreter, Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit als Importeur sowie Zustimmung zur elektronischen Kommunikation. Der Antrag wird geprüft; bei positivem Bescheid erhalten Sie Zugang zum nationalen CBAM-Register.

Wichtig: Zollvertreter können im Namen von Importeuren als CBAM-Anmelder auftreten — vorausgesetzt, sie sind ebenfalls als zugelassener Anmelder registriert. Details dazu in unserem Beitrag zu CBAM-Zollvertretern und Spediteuren.

Schritt 2: Eingebettete Emissionen berechnen

Die Berechnung der eingebetteten Emissionen ist das methodische Herzstück des CBAM. Sie müssen die tatsächlichen Emissionen für jede Tonne importierter Ware ermitteln — aufgeteilt in direkte Emissionen (aus dem Produktionsprozess selbst) und, je nach Warenart, indirekte Emissionen (aus dem verbrauchten Strom).

Drei Berechnungswege sind möglich:

Die Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen ist für tatsächliche Emissionsdaten Pflicht. Mehr zu den Berechnungsmethoden für eingebettete Emissionen finden Sie in unserem separaten Leitfaden.

Schritt 3: CBAM-Erklärung erstellen

Jedes Jahr bis zum 31. Mai müssen Sie für das Vorjahr eine CBAM-Erklärung im CBAM-Register einreichen. Diese enthält: Die Erklärung kann nach Einreichung bis zum 31. Juli desselben Jahres noch korrigiert werden — ein wichtiges Sicherheitsnetz für Unternehmen, die erst nach Einreichung Fehler entdecken.

Schritte 4 und 5: Zertifikate kaufen und Mindestdeckung sichern

Der Kauf von CBAM-Zertifikaten erfolgt ausschließlich über das nationale CBAM-Register — nicht über Marktplätze oder Broker. Der Preis wird wöchentlich als Durchschnitt der EU-ETS-Auktionen festgesetzt und von der Europäischen Kommission veröffentlicht. CBAM-Zertifikate sind nicht zwischen Unternehmen handelbar; überschüssige Zertifikate können zu 95 % des Kaufpreises zurückgegeben werden.

Die Quartalspflicht: Am Ende jedes Quartals müssen Sie mindestens 80 % der voraussichtlich für das Gesamtjahr benötigten Zertifikate im Bestand haben. Das erfordert eine Vorausschätzung der Jahresmenge — zu niedrige Schätzungen können zu Nachkäufen zu einem möglicherweise höheren Wochenpreis führen.

Den Zusammenhang zwischen CBAM-Zertifikaten und dem EU-ETS erklärt unser Artikel CBAM und EU-ETS: der genaue Zusammenhang.

Schritte 6 und 7: Verifizierung und Anrechnung ausländischer CO2-Preise

Vor der Abgabe müssen die deklarierten Emissionen durch eine akkreditierte Prüfstelle verifiziert werden. Die Verifizierung muss die verwendeten Berechnungsmethoden, Datenquellen und die Plausibilität der Ergebnisse abdecken.

Wurde im Ursprungsland bereits ein CO2-Preis entrichtet, kann dieser angerechnet werden. Anrechenbar sind tatsächlich gezahlte Carbon Taxes oder Cap-and-Trade-Preise — abzüglich etwaiger Rabatte oder kostenloser Zuteilungen. Der Nachweis muss dokumentiert und der Prüfstelle vorgelegt werden.

Schritt 8: Abgabe bis 31. Mai

Die Abgabe der CBAM-Zertifikate erfolgt einmal jährlich bis zum 31. Mai für das Vorjahr. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen: Für jedes nicht abgegebene Zertifikat wird eine Zahlung fällig, deren Höhe sich am aktuellen Marktpreis orientiert — zuzüglich Verzugszinsen. Die genauen Sanktionsregeln sind in der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, Artikel 26, geregelt.

Einen vollständigen Überblick über den Zeitplan 2026 bis 2034 gibt unser Beitrag zum CBAM-Zeitplan und den Phasen 2026–2034.

Praxistipps für Importeure

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo kauft man CBAM-Zertifikate 2026?

CBAM-Zertifikate werden ausschließlich über das nationale CBAM-Register gekauft. In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die zuständige Behörde. Der Kauf über Märkte, Broker oder Dritte ist nicht möglich. Zugelassene CBAM-Anmelder erhalten nach ihrer Registrierung Zugang zum Kaufportal. Das EU-weite Register ist unter cbam.ec.europa.eu erreichbar.

Wie viel kosten CBAM-Zertifikate 2026?

Der Preis eines CBAM-Zertifikats wird wöchentlich als Durchschnitt der EU-ETS-Auktionen festgesetzt und schwankt daher mit dem ETS-Marktpreis. Die Europäische Kommission veröffentlicht den aktuellen Wochenpreis. Es gibt keinen Festpreis oder Preisdeckel. Überschüssige Zertifikate können zu 95 % des Kaufpreises zurückgegeben werden.

Was passiert, wenn ich keine CBAM-Zertifikate abgebe?

Bei Nichtabgabe bis zum 31. Mai des Folgejahres drohen Sanktionen gemäß CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, Artikel 26. Für jedes fehlende Zertifikat wird eine Zahlung fällig, die sich am aktuellen Marktpreis orientiert — zuzüglich möglicher weiterer Folgen bei wiederholter Nichteinhaltung wie dem Widerruf der Zulassung als CBAM-Anmelder.

Müssen auch KMU CBAM-Zertifikate kaufen?

Ja, wenn sie CBAM-pflichtige Waren importieren. Es gibt keinen Schwellenwert basierend auf Unternehmensgröße. Allerdings gilt: Warensendungen unterhalb bestimmter Schwellenwerte (sog. De-minimis-Regelung für sehr kleine Mengen) können ausgenommen sein. Kleinere Importeure sollten prüfen, ob sie unter die Direktimport-Schwellenwerte fallen — mehr dazu in unserem Artikel zum CBAM-Direktimport-Schwellenwert 2026.