CBAM-Berichtspflicht: Anforderungen, Fristen und Umsetzung
CBAM-Berichtspflicht: Was Importeure wissen muessen
Die CBAM-Berichtspflicht ist fuer viele Unternehmen der erste konkrete Beruehrungspunkt mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Schon waehrend der Uebergangsphase mussten betroffene Importeure quartalsweise Berichte einreichen. Ab 2026 wird die Berichtspflicht durch die jaehrliche CBAM-Erklaerung ersetzt, die deutlich umfassender ist.Wer schon in der Uebergangsphase solide Berichtsprozesse etabliert hat, ist klar im Vorteil. Wer das versaeumt hat, muss jetzt schnell nachholen — denn die Anforderungen steigen erheblich.
Was muss gemeldet werden?
Die CBAM-Erklaerung umfasst deutlich mehr als nur Mengenangaben. Folgende Informationen sind Pflicht:- Gesamtmenge der importierten CBAM-Waren pro Warenart (in Tonnen)
- Eingebettete Emissionen — aufgeschluesselt nach direkten und indirekten Emissionen
- CBAM-Zertifikate — Anzahl der abgegebenen Zertifikate
- CO2-Preis im Ursprungsland — Nachweis bereits gezahlter CO2-Abgaben
- Verifizierungsbericht — geprueft durch eine akkreditierte Pruefstelle
- Anlagenspezifische Daten — Identifikation der Produktionsstaetten
Fristen und Termine
| Frist | Aktion | Hinweis |
|---|---|---|
| 31. Januar | Abgabe CBAM-Erklaerung fuer Vorjahr | Erstmals am 31.01.2027 fuer 2026 |
| 31. Mai | Rueckgabe ueberschuessiger Zertifikate | Rueckkauf durch Behoerde moeglich |
| Laufend | Erwerb von CBAM-Zertifikaten | Mindestens 80% bis Quartalsende |
| 30. September | Korrektur der CBAM-Erklaerung | Falls Fehler festgestellt werden |
Verifizierung: Wer prueft die Daten?
Die eingebetteten Emissionen muessen von einer akkreditierten Pruefstelle verifiziert werden. Das ist vergleichbar mit einer Wirtschaftspruefung, nur eben fuer CO2-Daten. Die Pruefstelle muss nach der Verordnung (EU) 2023/956 akkreditiert sein.Dieser Schritt wird haeufig unterschaetzt. Die Verifizierung erfordert:
- Vollstaendige Dokumentation der Emissionsberechnungen
- Nachweise ueber die verwendeten Emissionsfaktoren
- Beschreibung der Produktionsprozesse beim Lieferanten
- Plausibilitaetspruefung der angegebenen Werte
Haeufige Fehler beim CBAM-Reporting
Aus der Uebergangsphase sind bereits typische Fehlerquellen bekannt:- Falsche KN-Code-Zuordnung: Nicht alle Stahlprodukte fallen unter den CBAM. Pruefen Sie die Warennummern genau.
- Unvollstaendige Lieferkettendaten: Wenn Sie ueber Zwischenhaendler importieren, muessen Sie trotzdem die Anlagendaten der tatsaechlichen Produktionsstaette angeben.
- Verwechslung direkter und indirekter Emissionen: Besonders bei Aluminium ist die korrekte Zuordnung des Stromverbrauchs entscheidend.
- Fehlende Dokumentation des CO2-Preises: Wenn im Herkunftsland bereits ein CO2-Preis gezahlt wurde, muessen Sie dies lueckenlos nachweisen koennen.
Praktische Umsetzung: Schritt fuer Schritt
So bauen Sie einen effizienten CBAM-Berichtsprozess auf:- Identifizieren Sie alle CBAM-relevanten Importe anhand der KN-Codes
- Kontaktieren Sie Ihre Lieferanten und fordern Sie Emissionsdaten an
- Waehlen Sie eine CBAM-Software fuer die automatisierte Datenerfassung
- Implementieren Sie interne Kontrollmechanismen
- Beauftragen Sie rechtzeitig eine akkreditierte Pruefstelle
- Erstellen und reichen Sie die CBAM-Erklaerung fristgerecht ein
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie oft muss der CBAM-Bericht abgegeben werden?
Ab 2026 ist die CBAM-Erklaerung jaehrlich abzugeben — jeweils bis zum 31. Januar fuer das vorangegangene Kalenderjahr. Waehrend der Uebergangsphase waren quartalsweise Berichte erforderlich.
Wer ist fuer die CBAM-Berichtspflicht verantwortlich?
Verantwortlich ist der zugelassene CBAM-Anmelder, in der Regel der Importeur oder dessen Zollvertreter. Jedes Unternehmen, das CBAM-Waren in die EU einfuehrt, muss sich als Anmelder registrieren.
Brauche ich eine Verifizierung durch einen Pruefer?
Ja, ab der definitiven Phase (2026) muessen die eingebetteten Emissionen von einer akkreditierten Pruefstelle verifiziert werden. Ohne Verifizierung wird die CBAM-Erklaerung nicht akzeptiert.