CBAM-Berichtspflicht: Anforderungen, Fristen und Umsetzung
CBAM-Berichtspflicht: Was Importeure jetzt wissen muessen
> Schnellantwort: Die CBAM-Berichtspflicht verpflichtet zugelassene Importeure bestimmter emissionsintensiver Waren, jaehrlich eine CBAM-Erklaerung ueber die eingebetteten Treibhausgasemissionen ihrer Einfuhren abzugeben. Ab der Regelphase 2026 ersetzt diese Jahresklaerung die bisherigen Quartalsberichte der Uebergangsphase. Die erste Erklaerung — fuer das Berichtsjahr 2026 — muss bis spaetestens 30. September 2027 eingereicht werden.Die CBAM-Berichtspflicht markiert fuer viele Unternehmen den Übergang von abstrakter Compliance-Planung zur konkreten Umsetzung. Mit dem Start der CBAM-Regelphase am 1. Januar 2026 gelten verschaerfte Anforderungen: Wer betroffene Waren importiert, muss nicht nur berichten, sondern auch Zertifikate erwerben und abgeben. Der administrative Aufwand steigt deutlich gegenueber der Uebergangsphase. Einen Ueberblick ueber die rechtlichen Grundlagen und konkreten Anforderungen bietet unser Artikel zur CBAM-Verordnung 2026.
Gleichzeitig hat das Omnibus-Paket I (Verordnung (EU) 2025/2083) wichtige Vereinfachungen gebracht: Ein Mengenschwellenwert von 50 Tonnen pro Importeur und Kalenderjahr befreit kleine Importeure von der CBAM-Pflicht — nach Angaben der Europaeischen Kommission rund 90 Prozent der bisher meldepflichtigen Unternehmen.
Was muss in der CBAM-Erklaerung stehen?
Die jaehrliche CBAM-Erklaerung ist deutlich umfangreicher als die ehemaligen Quartalsberichte. Pflichtangaben umfassen:- Gesamtmenge der importierten CBAM-Waren pro Warenart (in Tonnen)
- Eingebettete Emissionen — aufgeschluesselt nach direkten und indirekten Emissionen
- CBAM-Zertifikate — Anzahl der abzugebenden Zertifikate entsprechend den deklarierten Emissionen
- CO₂-Preis im Ursprungsland — Nachweis bereits im Drittland gezahlter CO₂-Abgaben
- Verifizierungsbericht — geprueft durch eine nach DAkkS akkreditierte Pruefstelle (bei Nutzung tatsaechlicher Emissionswerte)
- Anlagenspezifische Daten — Identifikation der Produktionsstaetten im Drittland
Weitere Hintergruende zu Berechnungsmethoden und betroffenen Warengruppen bietet unser CBAM-Leitfaden. Wie sich die konkreten finanziellen Belastungen aus Menge und aktuellem Zertifikatspreis errechnen lassen, erklaert unser Beitrag zur CBAM-Kostenkalkulation.
Fristen auf einen Blick: 2026 und 2027
| Frist | Aktion | Hinweis |
|---|---|---|
| 1. Februar 2027 | Start Verkauf CBAM-Zertifikate | Erste Moeglichkeit zum Kauf auf der zentralen EU-Plattform |
| 31. Maerz 2027 (Q4 2026) | Quartalspruefung Zertifikatebestand | Mindestens 50 % der seit Jahresbeginn eingebetteten Emissionen durch Zertifikate abgedeckt |
| 30. September 2027 | Abgabe erste CBAM-Erklaerung | Fuer Berichtsjahr 2026 — erstmalige Jahresklaerung |
| 30. September 2027 | Abgabe der CBAM-Zertifikate | Entsprechend der in der Erklaerung deklarierten Emissionen |
| 30. September (jaehrlich) | Abgabe CBAM-Erklaerung + Zertifikate | Ab 2028 fuer Vorjahr |
| Laufend (quartalsweise) | Zertifikatebestand pruefen | Mindestens 50 % der kumulierten Emissionen seit Jahresbeginn |
Die erstmalige CBAM-Erklaerung 2027: Was auf Importeure zukommt
Der Stichtag 30. September 2027
Der 30. September 2027 ist das entscheidende Datum fuer alle CBAM-pflichtigen Importeure. Bis zu diesem Tag muessen sie:- Die CBAM-Erklaerung fuer das gesamte Berichtsjahr 2026 im CBAM-Register einreichen
- Die entsprechende Anzahl CBAM-Zertifikate abgeben, die den erklaerten Emissionen entspricht
- Bei Nutzung tatsaechlicher Emissionsdaten: den Verifizierungsbericht einer akkreditierten Pruefstelle beifuegen
Vorbereitung beginnt jetzt
Da Zertifikate erst ab Februar 2027 kaeuflich sind, sollten Importeure das Jahr 2026 nutzen, um lueckenlose Emissionsdaten ihrer Lieferanten zu sammeln. Wer auf tatsaechliche Werte setzt, muss die Pruefung durch eine akkreditierte Stelle bereits waehrend oder kurz nach dem Berichtsjahr einleiten — die Kapazitaeten bei Pruefstellen werden 2027 gefragt sein.Geeignete digitale Werkzeuge helfen dabei, Emissionsdaten strukturiert zu erfassen und die Erklaerung fristgerecht vorzubereiten. Einen Ueberblick bietet unser Vergleich von CBAM-Software-Loesungen. Fuer Unternehmen, die CBAM-Daten direkt in SAP S/4HANA, Oracle oder Microsoft Dynamics verwalten, zeigt unser Beitrag zur CBAM-ERP-Integration konkrete Integrationsschritte und Systemvergleiche.
Korrekturmoeglichkeit
Bis zum 31. Dezember des Jahres der Erklaerungsabgabe koennen zugelassene Anmelder ihre CBAM-Erklaerung noch korrigieren. Nach Ablauf dieser Frist koennen Korrekturen nur noch auf Veranlassung der zustaendigen Behoerde vorgenommen werden.Verifizierung: Wer prueft die Emissionsdaten?
Bei Nutzung tatsaechlicher Emissionswerte muessen die grauen Emissionen von einer akkreditierten Pruefstelle verifiziert worden sein. In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) fuer die Akkreditierung solcher Stellen zustaendig, auf Basis der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2025/2551.Pruefstellen muessen nachweisen, dass sie die Methoden zur Emissionsueberwachung nach der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2025/2546 beherrschen. Wer Standardwerte aus dem CBAM-Register verwendet, benoetigt dagegen keine externe Verifikation — was fuer kleinere Importeure deutlich weniger Aufwand bedeutet.
Haeufige Fehler beim CBAM-Reporting — und wie man sie vermeidet
Falsche oder fehlende KN-Codes
Die Kombinierten Nomenklatur-Codes bestimmen, ob eine Ware CBAM-pflichtig ist. Ein falscher Code kann zu Unter- oder Ueberdeklaration fuehren. Pruefen Sie regelmaessig, ob Ihre Importwaren den aktuell gueltigen CBAM-Warencodes entsprechen.Lueckenhafte Lieferkettendaten
Eingebettete Emissionen lassen sich nur korrekt berechnen, wenn Produktionsdaten aus dem Drittland vorliegen. Fordern Sie Emissionsberichte fruehzeitig bei Lieferanten an — und klaeren Sie vertraglich, wer diese Daten bereitstellt.Fehlender Zulassungsstatus
Nur zugelassene CBAM-Anmelder duerfen CBAM-Waren in der Regelphase einfuehren. Wer ohne gueltige Zulassung importiert, riskiert Einfuhrbeschraenkungen. Antraege sollten so frueh wie moeglich gestellt werden.Unterschaetzter Zeitbedarf fuer Verifizierung
Die Pruefung durch eine akkreditierte Stelle nimmt Zeit in Anspruch. Wer tatsaechliche Emissionswerte deklarieren moechte, sollte die Verifizierung nicht auf die letzten Wochen vor dem 30. September verschieben.Alles rund um den Erwerb, die Verwaltung und die Abgabe von CBAM-Zertifikaten finden Sie in unserem Spezialbereich.
Schritt fuer Schritt zur korrekten CBAM-Erklaerung
- Zulassung sichern — Als CBAM-Anmelder bei der DEHSt registriert und zugelassen sein (Rechtsgrundlage: CBAM-Verordnung (EU) 2023/956)
- Warenkatalog pruefen — Alle importierten Waren auf CBAM-Relevanz und korrekte KN-Codes pruefen
- Schwellenwert checken — Liegt das jaehrliche Importvolumen unter 50 Tonnen gesamt? Dann entfaellt die Pflicht
- Emissionsdaten beschaffen — Tatsaechliche Werte vom Anlagenbetreiber anfordern oder Standardwerte aus dem CBAM-Register verwenden
- Verifizierung beauftragen — Bei tatsaechlichen Werten: akkreditierte Pruefstelle einbinden
- Erklaerung im CBAM-Register einreichen — Frist: 30. September des Folgejahres
- Zertifikate kaufen und abgeben — Ab Februar 2027 ueber die zentrale EU-Plattform, Abgabe bis 30. September
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie oft muss die CBAM-Erklaerung abgegeben werden?
Ab der Regelphase 2026 ist die CBAM-Erklaerung jaehrlich abzugeben — jeweils bis zum 30. September fuer das vorangegangene Kalenderjahr. Die erste Jahresklaerung fuer 2026 ist bis zum 30. September 2027 faellig. Dies unterscheidet sich von der Uebergangsphase (Oktober 2023 bis Dezember 2025), in der noch vierteljaehrlich berichtet werden musste.
Wer ist fuer die CBAM-Berichtspflicht verantwortlich?
Verantwortlich ist der zugelassene CBAM-Anmelder — in der Regel der Importeur selbst oder ein bevollmaechtigter Zollvertreter. Seit dem 1. Januar 2026 duerfen CBAM-Waren nur noch von zugelassenen Anmeldern eingefuehrt werden. Die Zulassung muss bei der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) beantragt werden.
Brauche ich eine Verifizierung durch einen externen Pruefer?
Das haengt davon ab, welche Emissionswerte Sie nutzen. Bei tatsaechlichen Emissionsdaten aus dem Herstellerwerk muessen diese durch eine nach DAkkS akkreditierte Pruefstelle verifiziert und mit der CBAM-Erklaerung eingereicht werden. Wer dagegen die von der Kommission bereitgestellten Standardwerte aus dem CBAM-Register verwendet, benoetigt keine externe Verifikation.
Bis wann kann ich eine eingereichte CBAM-Erklaerung noch korrigieren?
Korrekturen sind bis zum 31. Dezember des Jahres moeglich, in dem die Erklaerung abgegeben wurde. Fuer die erste Erklaerung (Berichtsjahr 2026, Abgabe bis 30.09.2027) gilt also der 31. Dezember 2027 als letzte Korrekturmoeglichkeit. Nach diesem Datum koennen Korrekturen nur noch auf Anordnung der zustaendigen Behoerde erfolgen.
Was passiert, wenn ich die CBAM-Frist verpasse oder keine Zertifikate abgebe?
Wer die erforderliche Anzahl an CBAM-Zertifikaten nicht fristgerecht abgibt, muss eine Sanktion von 100 Euro pro Tonne CO₂-Aequivalent entrichten, fuer die kein Zertifikat vorgelegt wurde. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstoessen kann zudem die Zulassung als CBAM-Anmelder widerrufen werden, was Einfuhrverbote nach sich zieht. Eine vollstaendige Uebersicht aller CBAM-Sanktionen und Bussgelder finden Sie in unserem Artikel zu CBAM-Strafen und Bussgeldern.
Wie berechne ich die eingebetteten Emissionen meiner importierten Waren?
Es gibt zwei anerkannte Wege: Erstens koennen Sie die vom Anlagenbetreiber im Drittland nach vorgeschriebenen Methoden erfassten tatsaechlichen Emissionswerte nutzen — diese muessen verifiziert sein. Zweitens stellt die Europaeische Kommission Standardwerte im CBAM-Register bereit, die Sie ohne Verifikation verwenden koennen. Tatsaechliche Werte koennen den Zertifikatebedarf senken, wenn die Produktionsemissionen unter dem EU-ETS-Durchschnitt liegen.
Wer darf als akkreditierter Pruefer fuer CBAM-Emissionen auftreten?
Als Pruefer zugelassen sind Stellen, die nach der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2025/2551 akkreditiert wurden. In Deutschland erfolgt die Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Die Pruefstelle muss die Emissionsueberwachungsmethoden gemass DVO (EU) 2025/2546 beherrschen. Importeure aus dem EU-Ausland koennen eine Akkreditierungsstelle aus einem beliebigen Mitgliedstaat waehlen.
Was unterscheidet die jaehrliche CBAM-Erklaerung von den Quartalsberichten der Uebergangsphase?
In der Uebergangsphase (Oktober 2023 bis Dezember 2025) mussten lediglich Mengen und geschaetzte Emissionen vierteljaehrlich gemeldet werden — ohne finanzielle Konsequenzen. Ab der Regelphase 2026 ist die Jahresklaerung mit einer finanziellen Pflicht verknuepft: Die deklarierten Emissionen muessen durch entsprechend viele CBAM-Zertifikate abgedeckt werden. Zudem sind die inhaltlichen Anforderungen — Verifizierung, anlagenspezifische Daten, CO₂-Preisnachweis — deutlich strenger.
Wie funktioniert die CBAM-Berichtspflicht bei Einfuhren ueber Zwischenhaendler?
CBAM-pflichtig ist grundsaetzlich die Person oder das Unternehmen, die die Ware in der EU zum zollrechtlich freien Verkehr anmeldet — also der Zollanmelder. Kaufen Sie Waren von einem EU-Zwischenhaendler, der die Ware bereits importiert hat, entfaellt Ihre direkte CBAM-Pflicht. Bei direktem Import ueber einen indirekten Vertreter bleibt der wirtschaftliche Eigentuemer in der Verantwortung und muss als zugelassener CBAM-Anmelder auftreten oder einen solchen beauftragen.
Gilt die CBAM-Berichtspflicht auch fuer kleine Unternehmen mit geringen Importmengen?
Nicht automatisch. Durch die Verordnung (EU) 2025/2083 (Omnibus-Paket) gilt seit dem 1. Januar 2026 ein Mengenschwellenwert von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Importeur und Kalenderjahr. Wer unter dieser Schwelle bleibt, ist von der CBAM-Pflicht befreit — ungefaehr 90 Prozent der bisher meldepflichtigen Unternehmen laut Europaeischer Kommission. Fuer Strom und Wasserstoff gelten abweichende Regelungen.