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CBAM fuer Importeure: Pflichten, Registrierung und Checkliste

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 3 Min.
CBAM fuer Importeure: Pflichten, Registrierung und Checkliste

CBAM und Importeure: Was jetzt zu tun ist

Als Importeur von Waren aus den CBAM-Sektoren stehen Sie vor einer neuen regulatorischen Realitaet. Seit Januar 2026 ist der CO2-Grenzausgleich nicht mehr nur eine Berichtsuebung, sondern hat handfeste finanzielle Konsequenzen. Was viele Unternehmen unterschaetzen: Die Vorbereitung auf den CBAM betrifft nicht nur die Compliance-Abteilung, sondern die gesamte Lieferkette.

Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder

Ohne Registrierung keine CBAM-Importe — so einfach ist die Regel. Die Registrierung erfolgt bei der zustaendigen nationalen Behoerde, in Deutschland ist das die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt.

Voraussetzungen fuer die Registrierung

  1. Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Beauftragung eines Zollvertreters mit EU-Sitz
  2. EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification)
  3. Nachweis der finanziellen Zuverlaessigkeit
  4. Benennung eines CBAM-Verantwortlichen im Unternehmen
  5. Technische Voraussetzungen fuer den Zugang zum CBAM-Register
Der Registrierungsprozess dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Planen Sie genuegend Vorlauf ein.

Ihre Pflichten als Importeur

PflichtFristSanktion bei Verstoss
Registrierung als CBAM-AnmelderVor dem ersten ImportEinfuhrverbot fuer CBAM-Waren
Quartalmaessige Zertifikatsdeckung (80%)QuartalsendeBussgelder
Jaehrliche CBAM-Erklaerung31. Januar Folgejahr10-50 EUR pro fehlende Tonne
Verifizierung der EmissionsdatenMit der ErklaerungAblehnung der Erklaerung
Aufbewahrung der Unterlagen5 JahreNachforderungen

Lieferantenmanagement: Der Schluessel zum Erfolg

Die groesste praktische Herausforderung liegt in der Datenbeschaffung bei Ihren Lieferanten. Aussereuropaeische Produzenten sind oft nicht auf die CBAM-Datenanforderungen vorbereitet. Hier braucht es eine klare Strategie: Fruehzeitige Kommunikation: Informieren Sie Ihre Lieferanten ueber die CBAM-Anforderungen. Viele aussereuropaeische Unternehmen kennen die Verordnung noch nicht im Detail. Standardisierte Fragebogen: Verwenden Sie die offiziellen CBAM-Vorlagen der EU-Kommission fuer die Datenerhebung. Das schafft Klarheit und spart Zeit. Technische Unterstuetzung: Bieten Sie Ihren Lieferanten Hilfestellung bei der Berechnung der eingebetteten Emissionen. Das liegt in Ihrem eigenen Interesse, denn tatsaechliche Emissionsdaten fuehren oft zu niedrigeren Werten als die Standardwerte. Langfristige Partnerschaften: Arbeiten Sie mit Ihren Lieferanten an der Reduktion der Emissionen. Das senkt Ihre CBAM-Kosten und staerkt die Geschaeftsbeziehung.

Checkliste fuer CBAM-Importeure

  1. Alle importierten Waren auf CBAM-Relevanz pruefen (KN-Codes)
  2. Als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren
  3. CBAM-Verantwortlichen im Unternehmen benennen
  4. Lieferanten kontaktieren und Datenanforderungen kommunizieren
  5. CBAM-Software implementieren
  6. Emissionsdaten je Lieferant und Produkt erfassen
  7. CBAM-Zertifikate erwerben (mindestens 80% pro Quartal)
  8. Akkreditierte Pruefstelle beauftragen
  9. Jaehrliche CBAM-Erklaerung erstellen und einreichen
  10. Prozess dokumentieren und kontinuierlich verbessern

Sonderfaelle und haeufige Fragen

Import ueber Zwischenhaendler

Auch wenn Sie Waren ueber einen Zwischenhaendler importieren, tragen Sie als Importeur die CBAM-Verantwortung. Der Zwischenhaendler kann jedoch als Ihr bevollmaechtigter Vertreter agieren.

Weiterverarbeitung in der EU

Wenn Sie CBAM-Waren importieren und in der EU weiterverarbeiten, besteht die CBAM-Pflicht fuer das Vorprodukt. Das Endprodukt faellt dann ggf. unter das EU-ETS.

Kleine Sendungen

Fuer Sendungen unter 150 Euro gibt es keine CBAM-Befreiung. Jeder Import zaehlt, unabhaengig vom Wert. Nur Retouren und Musterlieferungen unter bestimmten Bedingungen sind ausgenommen.

Fuer den Gesamtueberblick empfehlen wir unseren CBAM-Leitfaden. Informationen zu den finanziellen Aspekten finden Sie im Artikel zu CBAM-Zertifikaten.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss sich jeder Importeur fuer den CBAM registrieren?

Ja, jedes Unternehmen, das CBAM-relevante Waren in die EU einfuehrt, muss sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren. Alternativ kann ein Zollvertreter mit EU-Sitz bevollmaechtigt werden.

Was passiert, wenn mein Lieferant keine Emissionsdaten liefert?

Wenn Ihr Lieferant keine spezifischen Emissionsdaten bereitstellt, muessen Sie Standardwerte verwenden. Diese liegen in der Regel hoeher als die tatsaechlichen Emissionen, was zu hoeheren CBAM-Kosten fuehrt. Es liegt also in Ihrem Interesse, die Datenbeschaffung aktiv zu betreiben.

Gibt es eine Bagatellgrenze fuer den CBAM?

Es gibt keine allgemeine Bagatellgrenze. Allerdings sind bestimmte Ausnahmen vorgesehen, etwa fuer persoenliche Gegenstaende oder Waren mit einem Wert unter bestimmten Schwellenwerten in eng definierten Faellen. Pruefen Sie die genauen Bestimmungen der Verordnung.