CBAM Magazin

Leitfaden

CBAM-Leitfaden 2026: Alles zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 2 Min.
CBAM-Leitfaden 2026: Alles zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU

Was ist der CBAM? Der CO2-Grenzausgleich einfach erklaert

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eines der ambitioniertesten Instrumente der europaeischen Klimapolitik. Mit der Verordnung (EU) 2023/956 hat die EU einen Mechanismus geschaffen, der die Verlagerung von CO2-Emissionen in Laender mit weniger strengen Klimavorschriften verhindern soll.

Konkret: Wenn ein deutsches Unternehmen Stahl aus der Tuerkei oder Aluminium aus China importiert, muss es kuenftig CBAM-Zertifikate erwerben. Der Preis orientiert sich am EU-Emissionshandelspreis (ETS). Importierte Waren werden klimapolitisch den in der EU hergestellten Produkten gleichgestellt.

Zeitplan: Wann tritt was in Kraft?

Der CBAM wird schrittweise eingefuehrt. Die Uebergangsphase lief seit Oktober 2023 und endete am 31. Dezember 2025. Ab Januar 2026 laeuft die definitive Phase mit finanziellen Verpflichtungen.
PhaseZeitraumPflichten
Uebergangsphase01.10.2023 - 31.12.2025Nur Berichtspflicht
Definitive Phase 101.01.2026 - 31.12.2026Erste Zertifikatspflicht
Definitive Phase 22027 - 2034Stufenweise Abschaffung kostenloser EU-ETS-Zertifikate
Vollstaendige AnwendungAb 2034Volle Zertifikatspflicht

Welche Sektoren sind betroffen?

Der CBAM erfasst sechs energieintensive Sektoren:
  1. Eisen und Stahl — einschliesslich Vorprodukte und Fertigerzeugnisse
  2. Aluminium — Rohaluminium, Aluminiumoxide und Weiterverarbeitung
  3. Zement — Klinker und Portlandzement
  4. Duengemittel — stickstoffhaltige Duengemittel, Harnstoff, Ammoniak
  5. Elektrizitaet — Stromimporte aus Drittstaaten
  6. Wasserstoff — wegen seiner Bedeutung fuer die Energiewende
Die Kommission prueft regelmaessig die Aufnahme weiterer Sektoren. Organische Chemikalien und Polymere stehen als naechste Kandidaten.

So funktioniert der CBAM in der Praxis

Das Prinzip ist einfach, die Umsetzung komplex. Als Importeur beachten Sie:
  1. Pruefen Sie, ob Ihre Waren unter den CBAM fallen (KN-Codes abgleichen)
  2. Registrieren Sie sich als zugelassener CBAM-Anmelder
  3. Ermitteln Sie die eingebetteten Emissionen Ihrer Importwaren
  4. Erwerben Sie CBAM-Zertifikate in entsprechender Hoehe
  5. Geben Sie jaehrlich eine CBAM-Erklaerung ab
  6. Beruecksichtigen Sie bereits im Ursprungsland gezahlte CO2-Preise

Eingebettete Emissionen berechnen

Zwei Methoden stehen zur Verfuegung: Tatsaechliche Emissionen: Ihr Lieferant liefert spezifische Emissionsdaten der Produktionsanlage. Praeziseste Methode, oft niedrigere Werte. Standardwerte: Falls keine tatsaechlichen Daten vorliegen, gelten laenderspezifische Durchschnittswerte der EU-Kommission. Achtung: meist hoeher als tatsaechliche Werte.

Direkte vs. indirekte Emissionen

Direkte Emissionen (Scope 1) stammen aus dem Produktionsprozess selbst, indirekte (Scope 2) aus dem verbrauchten Strom. Fuer Zement und Duengemittel nur direkte; fuer Aluminium und Stahl auch indirekte Emissionen.

Strafen bei Nicht-Einhaltung

Praktische Tipps

Weitere Informationen: CBAM-Berichtspflicht und CBAM-Importeure.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann muessen Unternehmen CBAM-Zertifikate kaufen?

Die Pflicht zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten begann am 1. Januar 2026. Waehrend der Uebergangsphase (Oktober 2023 bis Dezember 2025) bestand nur eine Berichtspflicht.

Welche Unternehmen sind vom CBAM betroffen?

Betroffen sind alle Importeure von Waren aus den sechs CBAM-Sektoren (Stahl, Aluminium, Zement, Duengemittel, Strom, Wasserstoff) aus Nicht-EU-Laendern.

Wie hoch ist der Preis fuer ein CBAM-Zertifikat?

Der Preis richtet sich nach dem EU-ETS-Wochenpreis. Aktuell (Maerz 2026) liegt er bei etwa 65-70 Euro pro Tonne CO2.