CBAM-Verstöße 2026: Strafen, Bußgelder und Sanktionen
CBAM-Strafen: Was bei Verstößen droht
Die EU hat den CBAM mit einem robusten Sanktionsrahmen ausgestattet (Artikel 26, Verordnung EU 2023/956). Wer die Pflichten ignoriert, riskiert erhebliche finanzielle Konsequenzen — und im schlimmsten Fall den Verlust der Importberechtigung.Sanktionsrahmen
| Verstoss | Sanktion |
|---|---|
| Fehlende CBAM-Zertifikate (zugelassener Anmelder) | 100 EUR pro Tonne CO₂-Äquivalent ohne Zertifikat (zzgl. Nachkaufpflicht) |
| Einführung ohne CBAM-Anmelderstatus (ab 50 t/Jahr) | 3- bis 5-faches der Sanktion für zugelassene Anmelder |
| Falsche Angaben in der CBAM-Erklärung | Bußgeld nach Schwere + Nachzahlung |
| Verspaetete Erklaerung | Bußgeld nach nationalem Recht (DEHSt) |
| Fehlende Registrierung (ab 50 t/Jahr) | Import wird gestoppt, Bußgeld, Widerruf der Zulassung |
Vergleich mit EU-ETS-Strafen
Die CBAM-Sanktionen orientieren sich am EU-ETS, wo die Strafe ebenfalls 100 EUR pro fehlendes Zertifikat beträgt. Der ETS-Mechanismus hat sich als wirksam erwiesen — die Compliance-Rate liegt bei über 99 %.Nationale Ergänzungen (Deutschland)
In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt zuständige Behörde für CBAM-Sanktionierung. Zusätzlich zu den EU-Sanktionen kann die DEHSt nach nationalem Umwelt-Ordnungswidrigkeitenrecht weitere Bußgelder verhängen.Abgabefrist 2027
Die erste CBAM-Erklärung und die Abgabe der Zertifikate sind für das Jahr 2026 bis zum 30. September 2027 fällig (geändert durch Verordnung EU 2025/2083). Der Kauf von CBAM-Zertifikaten wird ab dem 1. Februar 2027 möglich sein.Wie Sie Sanktionen vermeiden
- Prüfen Sie, ob Sie unter der De-minimis-Schwelle (< 50 t/Jahr) liegen → dann keine Pflichten
- Fristgerechte Registrierung als CBAM-Anmelder bei der DEHSt
- Eingebettete Emissionen von akkreditierten Prüfstellen verifizieren lassen
- Rechtzeitiger Kauf der Zertifikate ab Februar 2027
- CBAM-Erklärung bis 30. September des Folgejahres einreichen
- Alle offiziellen Rechtstexte im Überblick: Gesetzesregister CBAM
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Was muss ich beachten, um CBAM-Strafen zu vermeiden?
Prüfen Sie zuerst, ob Sie unter der De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen/Jahr liegen (dann vollständig befreit). Andernfalls: fristgerechte Registrierung als CBAM-Anmelder bei der DEHSt, Verifizierung der eingebetteten Emissionen und Einreichung der CBAM-Erklärung bis 30. September des Folgejahres. CBAM-Zertifikate können ab 1. Februar 2027 gekauft werden.
Welche Fristen gelten für die CBAM-Erklärung?
Die CBAM-Erklärung und die Abgabe der Zertifikate sind bis zum 30. September des Folgejahres fällig. Erstmals gilt diese Frist im September 2027 für die Importe des Jahres 2026. Der Verkauf von CBAM-Zertifikaten beginnt am 1. Februar 2027.
Was passiert bei Verstößen gegen den CBAM?
Zugelassene CBAM-Anmelder zahlen 100 EUR pro Tonne CO₂-Äquivalent für nicht abgegebene Zertifikate, plus Pflicht zum Nachkauf. Importeure ohne Zulassung (unerlaubte Einfuhr ab 50 t/Jahr): das 3- bis 5-Fache dieser Sanktion. Zuständige Behörde in Deutschland: DEHSt.