CBAM Magazin

Compliance

CBAM-Verstöße 2026: Strafen, Bußgelder und Sanktionen

Veröffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 2 Min.
CBAM-Verstöße 2026: Strafen, Bußgelder und Sanktionen
Wichtig – De-minimis-Befreiung: Importeure, die jährlich weniger als 50 Tonnen Nettomasse aller CBAM-Waren einführen, sind von allen CBAM-Pflichten befreit (Verordnung EU 2025/2083, in Kraft Oktober 2025) — und damit auch von den nachfolgenden Sanktionen. Strom und Wasserstoff sind von dieser Befreiung ausgenommen.

CBAM-Strafen: Was bei Verstößen droht

Die EU hat den CBAM mit einem robusten Sanktionsrahmen ausgestattet (Artikel 26, Verordnung EU 2023/956). Wer die Pflichten ignoriert, riskiert erhebliche finanzielle Konsequenzen — und im schlimmsten Fall den Verlust der Importberechtigung.

Sanktionsrahmen

VerstossSanktion
Fehlende CBAM-Zertifikate (zugelassener Anmelder)100 EUR pro Tonne CO₂-Äquivalent ohne Zertifikat (zzgl. Nachkaufpflicht)
Einführung ohne CBAM-Anmelderstatus (ab 50 t/Jahr)3- bis 5-faches der Sanktion für zugelassene Anmelder
Falsche Angaben in der CBAM-ErklärungBußgeld nach Schwere + Nachzahlung
Verspaetete ErklaerungBußgeld nach nationalem Recht (DEHSt)
Fehlende Registrierung (ab 50 t/Jahr)Import wird gestoppt, Bußgeld, Widerruf der Zulassung
Die 100 EUR/tCO₂ klingen moderat, aber: Sie kommen auf die regulären Zertifikatskosten obendrauf. Wer die Zertifikate für 1.000 Tonnen CO₂-Äquivalent nicht abgibt (z. B. ETS-Preis 65 EUR/t), zahlt 100.000 EUR Strafe plus 65.000 EUR Nachkauf = 165.000 EUR.

Vergleich mit EU-ETS-Strafen

Die CBAM-Sanktionen orientieren sich am EU-ETS, wo die Strafe ebenfalls 100 EUR pro fehlendes Zertifikat beträgt. Der ETS-Mechanismus hat sich als wirksam erwiesen — die Compliance-Rate liegt bei über 99 %.

Nationale Ergänzungen (Deutschland)

In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt zuständige Behörde für CBAM-Sanktionierung. Zusätzlich zu den EU-Sanktionen kann die DEHSt nach nationalem Umwelt-Ordnungswidrigkeitenrecht weitere Bußgelder verhängen.

Abgabefrist 2027

Die erste CBAM-Erklärung und die Abgabe der Zertifikate sind für das Jahr 2026 bis zum 30. September 2027 fällig (geändert durch Verordnung EU 2025/2083). Der Kauf von CBAM-Zertifikaten wird ab dem 1. Februar 2027 möglich sein.

Wie Sie Sanktionen vermeiden

  1. Prüfen Sie, ob Sie unter der De-minimis-Schwelle (< 50 t/Jahr) liegen → dann keine Pflichten
  2. Fristgerechte Registrierung als CBAM-Anmelder bei der DEHSt
  3. Eingebettete Emissionen von akkreditierten Prüfstellen verifizieren lassen
  4. Rechtzeitiger Kauf der Zertifikate ab Februar 2027
  5. CBAM-Erklärung bis 30. September des Folgejahres einreichen
  6. Alle offiziellen Rechtstexte im Überblick: Gesetzesregister CBAM

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich beachten, um CBAM-Strafen zu vermeiden?

Prüfen Sie zuerst, ob Sie unter der De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen/Jahr liegen (dann vollständig befreit). Andernfalls: fristgerechte Registrierung als CBAM-Anmelder bei der DEHSt, Verifizierung der eingebetteten Emissionen und Einreichung der CBAM-Erklärung bis 30. September des Folgejahres. CBAM-Zertifikate können ab 1. Februar 2027 gekauft werden.

Welche Fristen gelten für die CBAM-Erklärung?

Die CBAM-Erklärung und die Abgabe der Zertifikate sind bis zum 30. September des Folgejahres fällig. Erstmals gilt diese Frist im September 2027 für die Importe des Jahres 2026. Der Verkauf von CBAM-Zertifikaten beginnt am 1. Februar 2027.

Was passiert bei Verstößen gegen den CBAM?

Zugelassene CBAM-Anmelder zahlen 100 EUR pro Tonne CO₂-Äquivalent für nicht abgegebene Zertifikate, plus Pflicht zum Nachkauf. Importeure ohne Zulassung (unerlaubte Einfuhr ab 50 t/Jahr): das 3- bis 5-Fache dieser Sanktion. Zuständige Behörde in Deutschland: DEHSt.