Branchen

CBAM Stahl: Welche Herstellungsroute Ihren Zertifikatsabzug bestimmt

Veröffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 9 Min.
CBAM Stahl: Welche Herstellungsroute Ihren Zertifikatsabzug bestimmt

Schnellantwort: Bei Stahl bestimmt die Herstellungsroute den CBAM-Abzug: Hochofen/Konverter nutzt Benchmark 1,364 t CO2e/t, DRI/EAF 0,475, Schrott/EAF 0,066 (KN 7207 11 11). 2026 zahlt eine Ware exakt am Benchmark nur 2,5 % Zertifikate; darüber liegende Hochofenware deutlich mehr; Schrottstahl absolut fast nichts, anteilig aber schnell mehr als 2,5 %, sobald er über seinem Benchmark liegt.

Die Herstellungsroute entscheidet, nicht die Tonne Stahl

Für die meisten CBAM-Waren gibt es je KN-Code genau einen Benchmark. Bei Stahl der Position KN 7207 11 11 - Halbzeug aus unlegiertem Automatenstahl - ist das anders: Der Benchmark hängt von der Herstellungsroute ab, über die das Vormaterial erzeugt wurde. Für Einkauf und Controlling ist das mehr als eine technische Fußnote, denn genau diese Route entscheidet am Ende, wie viele Zertifikate pro Tonne abzugeben sind.

Drei Routen sind für diesen KN-Code relevant, mit sehr unterschiedlichen Benchmarkwerten (Spalte B des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 - also dem Wert, der bei Standardwerten die gesamte Produktionskette inklusive Vormaterialien abdeckt):

RouteVerfahrenCBAM-Benchmark
(C) Hochofen/KonverterBlast Furnace / Basic Oxygen Furnace1,364 t CO2e/t
(D) DRI/ElektrolichtbogenDirect Reduced Iron / Electric Arc Furnace0,475 t CO2e/t
(E) Schrott/ElektrolichtbogenElectric Arc Furnace, Schrott als Haupteinsatz0,066 t CO2e/t
Der Abstand zwischen 1,364 und 0,066 ist enorm - der Hochofen-Benchmark ist mehr als das Zwanzigfache des Schrott-Benchmarks. Zum Vergleich: Roheisen (KN 7201 10 19) liegt bei 1,210 t CO2e/t, agglomerierte Eisenerze (KN 2601 12 00) bei 0,086 t CO2e/t - beide als Vormaterialien relevant, wenn die Emissionen eines komplexen Guts über tatsächliche Werte ermittelt werden.

Was mit dem Benchmark gerechnet wird, folgt einer klaren Formel: Abzugebende Zertifikate = graue Emissionen der Ware minus Anpassung für die kostenlose Zuteilung (FAA) minus einem eventuellen Abzug für einen im Drittland bereits gezahlten CO2-Preis (Art. 9 CBAM-Verordnung). Die FAA selbst ergibt sich aus der spezifischen Zuteilung (SEFA) multipliziert mit der Masse; bei Standardwerten ist SEFA = CBAM-Faktor × CSCF × Benchmark. Der CBAM-Faktor ist der Anteil, der noch kostenlos bleibt - 2026 liegt er bei 97,5 %, der sektorübergreifende Korrekturfaktor (CSCF) bei 1,0 für die Jahre 2026 bis 2030.

Drei Rechenbeispiele für die Einfuhr 2026

Die folgenden drei Beispiele rechnen dieselbe Formel für unterschiedliche Routen und Emissionsniveaus durch. Menge und Emissionswert sind in jedem Fall als Annahme gekennzeichnet; CBAM-Faktor (97,5 %), CSCF (1,0) und die drei Benchmarks sind es nicht. Als Preisbasis dient der von der DEHSt veröffentlichte CBAM-Zertifikatspreis für das zweite Quartal 2026: 75,28 EUR pro Tonne CO2.

Beispiel 1: Hochofenware exakt auf Benchmark-Niveau

Annahme: 500 t KN 7207 11 11, Route Hochofen/Konverter, graue Emissionen exakt 1,364 t CO2e/t - also genau auf Höhe des Benchmarks.

FAA pro Tonne = 0,975 × 1,0 × 1,364 = 1,3299 t/t. Zertifikatspflichtig pro Tonne = 1,364 − 1,3299 = 0,0341 t/t. Gesamt = 0,0341 × 500 = 17,05 Zertifikate. Anteil an den eigenen Emissionen = 0,0341 / 1,364 = 2,5 % - exakt die Untergrenze aus dem CBAM-Faktor. Kosten bei 75,28 EUR/t: 17,05 × 75,28 = 1.283,52 EUR, also 2,567 EUR pro Tonne Stahl.

Beispiel 2: Hochofenware über dem Benchmark

Annahme: 400 t KN 7207 11 11, Route Hochofen/Konverter, graue Emissionen 1,9 t CO2e/t - deutlich über dem Benchmark von 1,364.

FAA pro Tonne = 0,975 × 1,0 × 1,364 = 1,3299 t/t (unverändert, denn die FAA folgt dem Benchmark, nicht den tatsächlichen Emissionen). Zertifikatspflichtig pro Tonne = 1,9 − 1,3299 = 0,5701 t/t. Gesamt = 0,5701 × 400 = 228,04 Zertifikate. Anteil an den eigenen Emissionen = 0,5701 / 1,9 = 30,0 %. Kosten bei 75,28 EUR/t: 228,04 × 75,28 = 17.166,85 EUR, also 42,92 EUR pro Tonne Stahl.

Beispiel 3: Schrott-Elektrolichtbogen-Ware knapp über ihrem eigenen Benchmark

Annahme: 300 t KN 7207 11 11, Route Schrott/Elektrolichtbogen, graue Emissionen 0,07 t CO2e/t - knapp über dem sehr niedrigen Benchmark von 0,066.

FAA pro Tonne = 0,975 × 1,0 × 0,066 = 0,06435 t/t. Zertifikatspflichtig pro Tonne = 0,07 − 0,06435 = 0,00565 t/t. Gesamt = 0,00565 × 300 = 1,695, aufgerundet 1,70 Zertifikate. Anteil an den eigenen Emissionen = 0,00565 / 0,07 = 8,1 %. Kosten bei 75,28 EUR/t: 1,695 × 75,28 = 127,60 EUR, also 0,43 EUR pro Tonne Stahl.

BeispielRouteZertifikate gesamtKosten gesamtAnteil an eigenen Emissionen
1 (500 t, am Benchmark)Hochofen/Konverter17,051.283,52 EUR2,5 %
2 (400 t, über Benchmark)Hochofen/Konverter228,0417.166,85 EUR30,0 %
3 (300 t, knapp über Benchmark)Schrott/Elektrolichtbogen1,70127,60 EUR8,1 %
Hier zeigt sich eine Nuance, die in der Debatte oft untergeht: In absoluten Zahlen ist der Schrottstahl aus Beispiel 3 tatsächlich mit Abstand am günstigsten - 0,43 EUR pro Tonne statt 42,92 EUR bei der überschrittenen Hochofenware. Der Anteil der eigenen Emissionen, der tatsächlich zertifikatspflichtig wird, liegt mit 8,1 % aber über der oft zitierten Untergrenze von 2,5 %. Der Grund: Die 2,5 % gelten nur, wenn die tatsächlichen Emissionen exakt dem Benchmark der jeweiligen Route entsprechen. Je niedriger der Benchmark einer Route ausfällt, desto stärker schlägt jede Abweichung relativ zu Buche. "Sauberer Stahl = fast keine CBAM-Kosten" ist damit in der Tendenz richtig, aber keine Garantie - entscheidend ist, wie nah die tatsächliche Emission am routenspezifischen Benchmark liegt, nicht nur, welche Route gewählt wurde. Wer genauer rechnen will, findet die Methodik im CBAM-Kostenrechner und eine ausführliche Herleitung im Beitrag zur CBAM-Kostenkalkulation.

Der Abzug schmilzt: CBAM-Faktor von 2026 bis 2034

Der CBAM-Faktor - der Anteil, der noch kostenlos zugeteilt wird - sinkt jedes Jahr und erreicht 2034 null. Für Beispiel 2 (Hochofenware, 1,9 t CO2e/t, Benchmark 1,364) lässt sich zeigen, wie die Zertifikatspflicht pro Tonne über die Jahre wächst, während die FAA schrumpft. Der CSCF bleibt 2026 bis 2030 bei 1,0; für die Jahre ab 2031 liegen nur vorläufige Werte vor, die die Kommission erst später final festlegt - die mit * markierten Zeilen sind entsprechend mit Vorbehalt zu lesen. Außerdem unterstellt die Tabelle einen unveränderten Benchmark von 1,364 — für Einfuhren ab dem 1. Januar 2027 überarbeitet die Kommission die Benchmarks jedoch, die Werte ab 2027 sind also eine Modellrechnung, keine Vorhersage. Auf eine Preisprognose wird hier bewusst verzichtet, das Ergebnis steht daher in Zertifikaten pro Tonne, nicht in Euro:
JahrCBAM-FaktorFAA (t/t)Zertifikatspflichtig (t/t)
202697,5 %1,32990,5701
202795,0 %1,29580,6042
202890,0 %1,22760,6724
202977,5 %1,05710,8429
203051,5 %0,70251,1975
2031*39,0 %0,53201,3680
2032*26,5 %0,36151,5385
2033*14,0 %0,19101,7090
20340,0 %0,00001,9000
*CSCF für diese Jahre vorläufig.

Zwischen 2026 und 2034 steigt die zertifikatspflichtige Menge pro Tonne von 0,5701 auf 1,9000 t/t - also auf die vollen grauen Emissionen der Ware, weil die freie Zuteilung vollständig abschmilzt. Wer heute mit 2026er-Kosten kalkuliert, unterschätzt die Belastung für spätere Jahre erheblich, selbst wenn der Zertifikatspreis konstant bliebe. Eine aktuelle Einordnung des Preispfads liefert der Beitrag zur CBAM-Zertifikatspreisberechnung 2026; die generelle Logik der CO2-Preisbildung erklärt CBAM-Kohlenstoffpreis berechnen.

Standardwerte oder tatsächliche Werte: Wer kennt die Route?

Für einen Anlagenbetreiber, der über tatsächliche, verifizierte Werte berichtet, ist die Frage nach der Route trivial - er weiß, in welchem Werk und über welchen Prozess sein Stahl entstanden ist. Der Importeur, der mit Standardwerten rechnet, kennt die Route seines Lieferanten dagegen meist nicht — und muss sie trotzdem festlegen, um den richtigen Benchmark zu finden.

Der Ausweg führt über Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 (Default Values Act): Dort steht in der letzten Spalte je Ursprungsland und KN-Code, welche Produktionsroute für die Standardwerte unterstellt wird. Ist das Ursprungsland bekannt, wird die Route aus der entsprechenden Länder-Tabelle übernommen. Ist der Ursprung unbekannt, greift die Tabelle "Other countries and territories". Erst wenn die Route feststeht, lässt sich der passende Benchmark aus Spalte B der Tabelle in Abschnitt 5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 auslesen - 1,364, 0,475 oder 0,066 für KN 7207 11 11.

Standardwerte bleiben in der laufenden Regelphase ausdrücklich zulässig. Wer statt der unterstellten Route die tatsächliche Route und die tatsächlichen Emissionen seines Lieferanten ansetzen will, muss auf tatsächliche Werte aus einem verifizierten Emissionsbericht des Anlagenbetreibers wechseln. Das verschiebt Verhandlungsmacht Richtung Lieferant: Ohne belastbare Lieferantendaten bleibt der Importeur auf der Standardwerte-Route des Ursprungslands sitzen, selbst wenn das konkrete Werk tatsächlich mit niedrigeren Emissionen produziert.

Was Einkauf, Zoll und Controlling jetzt vorbereiten sollten

Drei Punkte verdienen Priorität, unabhängig davon, wie detailliert die eigene CBAM-Kalkulation bereits ist. Erstens: Lieferantendaten systematisch erheben, bevor die Standardwerte zum teuren Normalfall werden - insbesondere die Herstellungsroute, weil sie bei Stahl den größten Hebel auf den Benchmark hat. Zweitens: Lieferverträge um CBAM-Klauseln ergänzen, die regeln, wer welche Nachweise liefert und wer das Risiko eines unerwartet hohen Standardwerts trägt - ohne eine solche Klausel trägt im Zweifel der Käufer die volle Differenz. Drittens: die organisatorischen Fristen ab 2027 im Blick behalten.

Ab dem 1. Februar 2027 läuft der Verkauf der CBAM-Zertifikate über das zentrale CBAM-Register, rückwirkend auch für 2026; die erste Jahreserklärung mit Abgabe für 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu bietet der Beitrag CBAM-Zertifikate kaufen 2026. Ab 2027 kommt zusätzlich eine Quartalsbestandspflicht hinzu: Zum Ende jedes Quartals müssen mindestens 50 % der grauen Emissionen der seit Jahresbeginn eingeführten Waren bereits als Zertifikate auf dem Konto liegen. Überschüssige 2026er-Zertifikate können auf Antrag bis zum 31. Oktober 2027 zurückgekauft werden; was danach nicht abgegeben oder zurückgekauft ist, wird gelöscht.

Wer kumuliert unterhalb von 50 Tonnen Nettomasse Stahl pro Kalenderjahr importiert, fällt unter die Bagatellschwelle und ist von der CBAM-Pflicht befreit; die frühere 150-Euro-Schwelle gilt nicht mehr. Für Unternehmen nahe dieser Grenze kann sich eine bewusste Steuerung der Importmenge lohnen - mehr dazu im Beitrag zum Direktimport-Schwellenwert 2026.

Wer am Ende keine oder zu wenige Zertifikate abgibt, riskiert eine Sanktion von 100 EUR je Tonne CO2e, indexiert mit dem europäischen Verbraucherpreisindex - ohne dass die Zahlung von der Abgabepflicht befreit; Einfuhren ohne CBAM-Status können mit dem Drei- bis Fünffachen sanktioniert werden. Zuständig ist in Deutschland die DEHSt, nicht der Zoll und nicht das BAFA. Details zur Fristenlogik insgesamt bündelt der CBAM-Leitfaden; die Sanktionsmechanik im Einzelnen beschreibt der Beitrag zu CBAM-Strafen und Bußgeldern.

Noch offen ist, wie stark ein im Ursprungsland bereits gezahlter CO2-Preis die eigene Zertifikatspflicht künftig mindert: Das Prinzip der Anrechnung ist in Art. 9 der CBAM-Verordnung angelegt, die Durchführungsmodalitäten dazu hat die Kommission nach Auskunft der DEHSt aber noch nicht erlassen. Für die laufende Kalkulation heißt das: Bei Standardwerten lässt sich derzeit nur mit den jährlichen Standard-CO2-Preisen rechnen, nicht mit einer Liste anerkannter Drittlandspreise - diese Liste gibt es in der aktuellen Rechtslage schlicht nicht.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum hat Stahl beim CBAM gleich drei verschiedene Benchmarks?

Weil der Benchmark für KN 7207 11 11 von der Herstellungsroute abhängt: Hochofen/Konverter liegt bei 1,364 t CO2e/t, DRI/Elektrolichtbogen bei 0,475, Schrott/Elektrolichtbogen bei 0,066 (Spalte B, Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620). Je niedriger der Benchmark der Route, desto geringer die kostenlose Zuteilung - und desto empfindlicher reagiert die Zertifikatspflicht auf Abweichungen der tatsächlichen Emissionen.

Was bedeutet die oft genannte Grenze von 2,5 % bei CBAM und Stahl 2026 wirklich?

2,5 % ist keine pauschale Regel, sondern das rechnerische Minimum für 2026. Es gilt nur, wenn die tatsächlichen Emissionen einer Ware exakt dem Benchmark ihrer Route entsprechen. Liegt eine Ware darüber, wird jede zusätzliche Tonne CO2e voll zertifikatspflichtig - der Anteil steigt dann schnell auf ein Mehrfaches der 2,5 %, wie die Rechenbeispiele im Artikel zeigen.

Wie findet ein Importeur heraus, welche Herstellungsroute für seinen Stahl bei Standardwerten gilt?

Bei Standardwerten steht die Route nicht direkt in der Emissionstabelle, sondern in der letzten Spalte von Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 - je Ursprungsland und KN-Code. Ist der Ursprung unbekannt, gilt die Tabelle "Other countries and territories". Erst mit dieser Route lässt sich der passende Benchmark aus Spalte B nachschlagen.

Wie verändert sich der CBAM-Faktor für Stahl bis 2034?

Der CBAM-Faktor - der Anteil, der noch kostenlos zugeteilt wird - sinkt von 97,5 % 2026 über 51,5 % 2030 auf 0 % im Jahr 2034. Für eine Hochofenware mit 1,9 t CO2e/t Emissionen wächst die zertifikatspflichtige Menge dadurch von 0,5701 auf 1,9000 t pro Tonne Stahl - die freie Zuteilung schmilzt vollständig ab.

Gilt die Bagatellschwelle von 50 Tonnen auch für Stahlimporte?

Ja. Wer kumuliert über alle Einfuhren pro Kalenderjahr unter 50 Tonnen Nettomasse CBAM-pflichtiger Waren bleibt, ist auch bei Stahl von der CBAM-Pflicht befreit (Art. 2a VO (EU) 2023/956 i. V. m. VO (EU) 2025/2083). Die frühere 150-Euro-Schwelle existiert nicht mehr; maßgeblich ist allein die Menge.

Was passiert, wenn für importierten Stahl keine CBAM-Zertifikate abgegeben werden?

Es drohen 100 EUR Sanktion je Tonne CO2e ohne abgegebenes Zertifikat, indexiert mit dem europäischen Verbraucherpreisindex; die Zahlung befreit nicht von der Abgabepflicht selbst. Wird ohne CBAM-Status importiert, kann die Sanktion das Drei- bis Fünffache betragen. Zuständig ist in Deutschland die DEHSt, nicht der Zoll.

Wird ein im Ausland gezahlter CO2-Preis auf die CBAM-Zertifikate für Stahl angerechnet?

Das Prinzip ist in Art. 9 der CBAM-Verordnung angelegt, aber die Kommission hat die Durchführungsmodalitäten dafür laut DEHSt noch nicht erlassen. Es gibt aktuell keine Liste anerkannter Länder oder Drittlandspreise - bei Standardwerten zählen bislang nur die jährlichen Standard-CO2-Preise.