Maschinenbau und CBAM: Materialkosteneffekte
Maschinenbau: Materialkosten steigen, Exportproblem bleibt
Der deutsche Maschinenbau — mit ueber einer Million Beschaeftigten eine Schluesselbranche — ist indirekt, aber spuerbar vom CBAM betroffen. Maschinen bestehen zu 60-80% aus Stahl, und ein erheblicher Teil wird aus Drittlaendern importiert.Kostenbeispiel: Werkzeugmaschine
Eine Werkzeugmaschine mit 15 Tonnen Stahl aus der Tuerkei (1,8 t CO2/t):- CBAM 2034: 15 x 1,8 x 70 = 1.890 EUR
- Bei Verkaufspreis 200.000 EUR: unter 1% Aufschlag
Das Exportproblem
Das groessere Problem: Der Maschinenbau ist stark exportorientiert. Exportierte Maschinen tragen die vollen ETS-Kosten des verwendeten Materials — ohne Ausgleich. Chinesische oder amerikanische Wettbewerber haben diesen Nachteil nicht. Die Forderung nach einem Exportrabatt ist im Maschinenbau besonders laut.CO2 als neues Beschaffungskriterium
Der Einkauf muss umdenken: Neben Preis, Qualitaet und Lieferzeit wird die Emissionsintensitaet zum vierten Bewertungsfaktor. Total Cost of Ownership schliesst kuenftig CBAM-Kosten ein.CBAM als Innovationstreiber
Leichtbau (weniger Material, weniger CBAM), additive Fertigung und die Nachfrage nach Maschinen fuer gruene Produktion (Elektrolyseure, CCS-Anlagen) bieten Chancen fuer deutsche Technologiefuehrer.Empfehlungen
- CO2-Intensitaet in Lieferantenbewertung aufnehmen
- CBAM-Klauseln in Materialvertraege integrieren
- Europaeische Stahlquellen evaluieren
- Leichtbau-Potenziale nutzen
- Exportrabatt-Diskussion verfolgen
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie stark trifft der CBAM den Maschinenbau?
Direkt: unter 1% Kostenaufschlag pro Maschine. Indirekt: Das fehlende Export-Pendant macht deutsche Maschinen auf Drittmaerkten weniger wettbewerbsfaehig.
Was bedeutet der CBAM fuer den Einkauf?
CO2-Intensitaet wird zum vierten Beschaffungskriterium neben Preis, Qualitaet und Lieferzeit. Der Total Cost of Ownership umfasst kuenftig CBAM-Kosten.
Gibt es einen Exportrabatt?
Bisher nicht. Die Industrie fordert ihn vehement, aber die EU lehnt ihn aus WTO-rechtlichen Gruenden bisher ab.