CBAM und EU-ETS: Warum sich die Gratiszuteilung spiegelt
Schnellantwort: Der CBAM-Abzug für die Gratiszuteilung bildet exakt nach, was ein EU-Werk am Benchmark ohnehin gratis bekäme: CBAM-Faktor × CSCF × Benchmark. Liegt eine Ware genau am Benchmark, bleiben 2026 rechnerisch nur 2,5 % der Emissionen zertifikatspflichtig – eine Untergrenze, keine Pauschale. Der Zertifikatspreis selbst folgt 2026 quartalsweise den EUA-Auktionen.
Die Spiegelung: eine Formel für zwei Seiten
Der CBAM zieht von den grauen Emissionen einer importierten Ware eine „Anpassung für kostenlose Zuteilung" (FAA) ab, bevor er ausrechnet, wie viele Zertifikate abzugeben sind – zusätzlich zu einem möglichen Abzug für im Drittland bereits gezahlte CO2-Preise. Bei Standardwerten ergibt sich diese Anpassung aus einer einzigen Formel: CBAM-Faktor × sektorübergreifender Korrekturfaktor (CSCF) × CBAM-Benchmark, multipliziert mit der Masse der Ware.Das Interessante daran: Der CBAM-Faktor ist kein importspezifischer Kunstgriff. Er ist wörtlich derselbe Faktor, der in Art. 10a Abs. 1a der ETS-Richtlinie (RL 2003/87/EG) definiert ist – also der Anteil, den ein EU-Betrieb für dieselbe Ware noch kostenlos als Emissionszertifikate bekommt. Wenn ein Stahlwerk in Duisburg 2026 für 97,5 % seiner Benchmark-Emissionen gratis EUA erhält, zieht der CBAM dem Importeur genau diese 97,5 % (multipliziert mit dem CSCF) von seiner Zertifikatspflicht ab. Der Abzug ist also keine politische Geste an Importeure, sondern die Kehrseite derselben Zuteilungslogik, die gerade schrittweise abgebaut wird.
Daraus folgt eine klare Konsequenz, die oft übersehen wird: Am Benchmark zahlen EU-Werk und Importeur strukturell dasselbe – nämlich nur die Differenz zwischen voller Zertifikatspflicht und dem noch kostenlosen Anteil. Liegt die tatsächliche Emission aber über dem Benchmark, gibt es für diesen Überschuss keine Deckelung mehr: Das EU-Werk muss die zusätzlichen Tonnen über reguläre ETS-Zertifikate zukaufen, der Importeur zu 100 % über CBAM-Zertifikate. Die Gratiszuteilung schützt nie mehr als den Benchmark – auf keiner der beiden Seiten.
Der CBAM-Faktor im Zeitverlauf
Der CBAM-Faktor sinkt nach einem festen, in Art. 10a Abs. 1a der ETS-Richtlinie verankerten Zeitplan. Die zweite Spalte zeigt, wie viel am Benchmark zertifikatspflichtig bliebe – aber nur für den Sonderfall, dass eine Ware exakt auf Höhe des Benchmarks liegt, und nur solange der CSCF bei 1,0 steht (2026 bis 2030 bestätigt):| Jahr | CBAM-Faktor (noch kostenlos, bezogen auf den Benchmark) | Zertifikatspflichtiger Anteil — nur bei einer Ware genau am Benchmark (Untergrenze) |
|---|---|---|
| 2026 | 97,5 % | 2,5 % |
| 2027 | 95 % | 5 % |
| 2028 | 90 % | 10 % |
| 2029 | 77,5 % | 22,5 % |
| 2030 | 51,5 % | 48,5 % |
| 2031 | 39 % | abhängig vom dann geltenden CSCF (noch nicht final) |
| 2032 | 26,5 % | abhängig vom dann geltenden CSCF (noch nicht final) |
| 2033 | 14 % | abhängig vom dann geltenden CSCF (noch nicht final) |
| 2034 | 0 % | 0 % |
Rechenbeispiel: 400 Tonnen Stahl auf der Hochofenroute
Um die Spiegelung konkret zu machen, lohnt sich ein durchgerechnetes Beispiel. Angenommen, ein Importeur führt 400 Tonnen Halbzeug der Position KN 7207 11 11 ein, hergestellt über die Hochofen/Konverter-Route (BF/BOF), mit einem angenommenen Emissionswert von 1,9 t CO2e pro Tonne (ANNAHME – reale Werte können abweichen). Der verifizierte Benchmark für diese Route liegt bei 1,364 t CO2e/t.Der Abzug für 2026 beträgt CBAM-Faktor (0,975) × CSCF (1,0) × Benchmark (1,364) = 1,3299 t CO2e/t. Von den 1,9 t CO2e/t bleiben also 0,5701 t CO2e/t zertifikatspflichtig, multipliziert mit 400 Tonnen ergibt das 228,04 Zertifikate.
Die Spiegelung lässt sich hier doppelt nachrechnen: Der Überschuss über dem Benchmark (1,9 − 1,364 = 0,536 t CO2e/t) ist zu 100 % zertifikatspflichtig, weil die Gratiszuteilung – wie beim EU-Werk – nie über den Benchmark hinausreicht. Dazu kommt der kleine Rest, der selbst am Benchmark übrig bleibt: 2,5 % von 1,364 = 0,0341 t CO2e/t. Zusammen 0,536 + 0,0341 = 0,5701 t CO2e/t – exakt der gleiche Wert wie oben. Eine Pauschalrechnung mit „2,5 % der Emissionen" hätte hier nur rund 19 Zertifikate ergeben und wäre für diese konkrete Sendung falsch, weil die Ware deutlich über dem Benchmark liegt.
Die Route entscheidet dabei, welcher Benchmark überhaupt gilt. Bei KN 7207 11 11 liegt er für DRI/Elektrolichtbogen bei 0,475 t CO2e/t und für Schrott/Elektrolichtbogen nur bei 0,066 t CO2e/t. Bei tatsächlichen Werten kennt der Anlagenbetreiber seine Route aus dem eigenen Emissionsbericht; bei Standardwerten ergibt sie sich aus dem Ursprungsland laut Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621. Für Hersteller, die auf grünen Stahl über die Schrott-Route setzen, bedeutet das vor allem eines: Ihre absolute Zertifikatszahl bleibt niedrig – nicht weil ihnen prozentual mehr erlassen wird, sondern weil ihre tatsächlichen Emissionen von Natur aus näher am (sehr niedrigen) Benchmark ihrer Route liegen. Wer die eigene Lieferkette durchrechnen will, sollte dafür den CBAM-Kostenrechner mit den echten Mengen und Routen füttern statt mit der 2,5-%-Pauschale.
Der Preis-Link: CBAM-Zertifikat folgt der EUA-Auktion
Die zweite Hälfte der Spiegelung betrifft den Preis. Für 2026 legt die Kommission den CBAM-Zertifikatspreis als gewichteten Durchschnitt der EUA-Auktionspreise des jeweiligen Quartals fest (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548). Q1 2026 lag bei 75,36 EUR/t (veröffentlicht am 07.04.2026), Q2 2026 bei 75,28 EUR/t (06.07.2026). Der Q3-Preis wird am 05.10.2026 angekündigt, der Q4-Preis am 04.01.2027. Für eine Einfuhr gilt jeweils der Preis des Quartals, in dem sie stattfand – ab 2027 wird daraus ein wöchentlicher Durchschnitt, was den Preis volatiler, aber auch tagesaktueller macht.Was heißt das für unser Rechenbeispiel? Die 228,04 Zertifikate aus der Hochofen-Sendung kosten bei einer Einfuhr im ersten Quartal 228,04 × 75,36 EUR = 17.185,09 EUR; wäre dieselbe Sendung im zweiten Quartal eingeführt worden, lägen die Kosten bei 228,04 × 75,28 EUR = 17.166,85 EUR (beide Rechnungen ANNAHME hinsichtlich des Einfuhrquartals, die Zertifikatszahl selbst ist verifiziert). Der Unterschied von rund 18 EUR mag hier gering wirken, zeigt aber das Prinzip: Die Kosten einer Sendung hängen nicht nur von der eigenen Emissionsbilanz ab, sondern direkt vom ETS-Auktionsgeschehen des jeweiligen Quartals. Wer das in die Budgetplanung einbauen will, findet die laufenden Werte unter CBAM-Kohlenstoffpreis berechnen.
Erst 2027 wird gekauft – aber die Pflicht beginnt 2026
Obwohl die Spiegelung schon für Einfuhren ab 2026 gilt, lässt sich bis dahin noch kein Zertifikat kaufen: Der Verkauf über das zentrale CBAM-Register startet erst am 01.02.2027, rückwirkend auch für 2026er-Einfuhren. Die erste Jahreserklärung samt Abgabe der Zertifikate für 2026 ist bis zum 30.09.2027 fällig. Ab 2027 kommt eine laufende Pflicht hinzu: Zum Ende jedes Quartals müssen mindestens 50 % der grauen Emissionen der seit Jahresbeginn eingeführten Waren bereits auf dem Konto liegen. Wer am Jahresende zu viele 2026er-Zertifikate übrighat, kann sie bis zum 31.10.2027 auf Antrag zurückverkaufen lassen; was dann weder abgegeben noch zurückgekauft wurde, verfällt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Kauf- und Abgabeprozess bietet der CBAM-Zertifikate-Leitfaden; einen Überblick über alle Fristen liefert der CBAM-Leitfaden.Wer zu wenig abgibt, zahlt doppelt
Die Spiegelung endet nicht bei Formel und Preis, sondern setzt sich bei der Durchsetzung fort. Für jede Tonne CO2e, für die kein Zertifikat abgegeben wurde, werden 100 EUR fällig – indexiert mit dem europäischen Verbraucherpreisindex. Die Zahlung befreit nicht von der eigentlichen Abgabepflicht, sie kommt zusätzlich. Wer ohne den Status als zugelassener CBAM-Anmelder importiert, zahlt das Drei- bis Fünffache. Zuständig in Deutschland ist in beiden Fällen die DEHSt, nicht der Zoll und nicht das BAFA. Details zu Bußgeldhöhen und Verfahren stehen im Beitrag zu CBAM-Strafen und Bußgeldern.Was die Spiegelung für Importeure und EU-Werke bedeutet
Für Importeure CBAM-pflichtiger Waren folgt aus dieser Logik eine nüchterne Planungsgrundlage: Die eigene Zertifikatslast steigt nicht, weil die EU einen beliebigen Importzuschlag erhöht, sondern weil die Gratiszuteilung für EU-Werke nach demselben Zeitplan sinkt. Beide Kurven laufen zwangsläufig parallel, weil sie aus derselben Formel stammen. Das erklärt auch, warum europäische Hersteller, die selbst exportieren, die Spiegelung als unvollständig empfinden – ihr Exportgeschäft profitiert nicht vom CBAM, verliert aber dieselbe Gratiszuteilung wie ihr Inlandsgeschäft. Genau darum dreht sich die laufende Diskussion um einen CBAM-Exportrabatt. Eingeordnet ist der ganze Mechanismus Teil der umfassenderen ETS-Reform im Rahmen des Fit-for-55-Pakets, das den europäischen Emissionshandel insgesamt neu kalibriert. Wer die Spiegelung einmal verstanden hat, muss CBAM und ETS nicht mehr getrennt denken – sie sind, mathematisch gesehen, ein und derselbe Mechanismus, nur von zwei Seiten aus betrachtet.Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der CBAM-Faktor genau?
Der CBAM-Faktor ist der Anteil der Benchmark-Emissionen, für den ein EU-Betrieb laut Art. 10a Abs. 1a der ETS-Richtlinie noch kostenlose Zertifikate erhält. 2026 liegt er bei 97,5 %, 2027 bei 95 %, danach sinkt er jährlich weiter bis auf 0 % im Jahr 2034. Genau dieser Faktor fließt auch in den CBAM-Abzug für Importeure ein.
Warum bleiben 2026 rechnerisch nur 2,5 % zertifikatspflichtig?
2,5 % ist der Komplementärwert zum CBAM-Faktor (100 % minus 97,5 %) und gilt nur, wenn eine Ware exakt am Benchmark liegt. Es ist eine Untergrenze, keine Pauschale: Jede Tonne über dem Benchmark ist zu 100 % zertifikatspflichtig, wie das Rechenbeispiel mit 228,04 statt pauschal 19 Zertifikaten zeigt.
Wie wird der CBAM-Zertifikatspreis 2026 berechnet?
Für 2026 gilt laut Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548 der gewichtete Durchschnittspreis der EUA-Auktionen je Quartal. Q1 2026 lag bei 75,36 EUR/t, Q2 2026 bei 75,28 EUR/t. Der Q3-Preis wird am 05.10.2026 veröffentlicht, der Q4-Preis am 04.01.2027. Importeure zahlen den Preis des Quartals der Einfuhr.
Ändert sich die Preisberechnung ab 2027?
Ja. Ab 2027 wird der CBAM-Zertifikatspreis nicht mehr quartalsweise, sondern wöchentlich aus dem Durchschnitt der EUA-Auktionen berechnet. Das macht den Preis volatiler, aber auch aktueller – die Kopplung an den ETS-Preis selbst bleibt in beiden Phasen bestehen.
Zahlt ein EU-Werk am Benchmark dasselbe wie ein Importeur?
Im Grundsatz ja: Beide erhalten denselben Anteil – CBAM-Faktor mal CSCF mal Benchmark – kostenlos beziehungsweise als Abzug. Liegt die tatsächliche Emission über dem Benchmark, zahlen beide für den Überschuss voll; das EU-Werk über zugekaufte ETS-Zertifikate, der Importeur über CBAM-Zertifikate.
Welche Rolle spielt die Herstellungsroute bei Stahl?
Bei KN 7207 11 11 hängt der Benchmark von der Route ab: 1,364 t CO2e/t für Hochofen/Konverter, 0,475 für DRI/Elektrolichtbogen, 0,066 für Schrott/Elektrolichtbogen. Bei tatsächlichen Werten kennt der Anlagenbetreiber seine Route; bei Standardwerten ergibt sie sich aus dem Ursprungsland laut Anhang I der DVO (EU) 2025/2621.
Was passiert, wenn zu wenig CBAM-Zertifikate abgegeben werden?
Für jede Tonne CO2e ohne abgegebenes Zertifikat werden 100 EUR fällig, indexiert mit dem europäischen Verbraucherpreisindex (Art. 26 Abs. 1). Die Zahlung befreit nicht von der Abgabepflicht. Wer ohne Status als zugelassener CBAM-Anmelder importiert, zahlt das Drei- bis Fünffache. Zuständig in Deutschland ist die DEHSt.