CBAM Magazin

Compliance

CBAM-Anmelder werden: Registrierung Schritt fuer Schritt

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 1 Min.
CBAM-Anmelder werden: Registrierung Schritt fuer Schritt

CBAM-Anmelder: Ohne Registrierung kein Import

Ab 2026 darf niemand CBAM-Waren in die EU einfuehren, der nicht als zugelassener CBAM-Anmelder registriert ist. Die Registrierung erfolgt bei der zustaendigen nationalen Behoerde — in Deutschland bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt.

Voraussetzungen fuer die Registrierung

  1. Sitz in der EU oder Benennung eines indirekten Zollvertreters mit EU-Sitz
  2. Wirtschaftliche Zuverlaessigkeit (keine schweren Steuer- oder Zollverstoesse in den letzten 5 Jahren)
  3. EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification)
  4. Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners

Der Registrierungsprozess

Schritt 1: Antrag im CBAM-Register der EU einreichen Schritt 2: Pruefung durch die nationale Behoerde (4-8 Wochen) Schritt 3: Zulassung und Einrichtung des CBAM-Kontos Schritt 4: Zugang zum Zertifikatshandel

Pflichten als CBAM-Anmelder

Sonderfaelle

Indirekte Zollvertreter: Unternehmen ohne EU-Sitz koennen einen Zollvertreter benennen, der die CBAM-Pflichten uebernimmt. KMU: Keine Erleichterungen bei der Registrierung, aber vereinfachte Berichtsvorlagen werden diskutiert. Mehrere EU-Laender: Ein CBAM-Anmelder kann in mehreren EU-Laendern importieren — die Registrierung gilt EU-weit.

Empfehlungen

  1. Jetzt registrieren — Wartezeiten von 4-8 Wochen einplanen
  2. EORI-Nummer und Zollstatus pruefen
  3. Verantwortlichen Mitarbeiter benennen und schulen
  4. CBAM-Konto einrichten und Testmeldung durchfuehren
  5. Software fuer die Verwaltung evaluieren

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich beachten?

Alle Compliance-Anforderungen finden Sie im Artikel.

Welche Fristen gelten?

Relevante Fristen sind im Text aufgefuehrt.

Was passiert bei Verstoessen?

Sanktionen reichen von Bussgeldern bis zum Entzug der Importberechtigung.