CBAM-Erklaerung erstellen: Anleitung und Beispiele
CBAM-Erklaerung: Was muss rein?
Die CBAM-Erklaerung ist das zentrale Dokument der definitiven Phase. Sie muss jaehrlich bis zum 31. Januar eingereicht werden und das vorangegangene Kalenderjahr abdecken. Die erste regulaere Erklaerung ist am 31. Januar 2027 faellig — fuer das Jahr 2026.Pflichtinhalte
- Importierte Mengen: Gesamtmenge pro CBAM-Warenart in Tonnen
- Eingebettete Emissionen: Direkte und ggf. indirekte Emissionen pro Warenart
- CBAM-Zertifikate: Anzahl der abgegebenen Zertifikate
- CO2-Preis-Anrechnung: Nachweis bereits gezahlter CO2-Preise im Herkunftsland
- Verifizierungsbericht: Von akkreditierter Pruefstelle
- Anlagendaten: Identifikation der Produktionsstaetten im Drittland
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Sammeln Sie alle Import-Zollanmeldungen des Berichtsjahres Schritt 2: Filtern Sie nach CBAM-relevanten KN-Codes Schritt 3: Ermitteln Sie die eingebetteten Emissionen pro Lieferung Schritt 4: Lassen Sie die Emissionen verifizieren Schritt 5: Berechnen Sie die benoetigte Zertifikatsmenge Schritt 6: Kaufen Sie fehlende Zertifikate und geben Sie sie ab Schritt 7: Reichen Sie die Erklaerung im CBAM-Register einHaeufige Fehler
- Verspaetete Abgabe (Frist ist der 31. Januar, nicht spaeter)
- Unvollstaendige Anlagendaten
- Fehlende oder ungenuegende Verifizierung
- Falsche KN-Code-Zuordnung
- Nicht nachgewiesene CO2-Preis-Anrechnung
Empfehlungen
- Beginnen Sie mit der Datensammlung im Oktober — nicht im Januar
- Nutzen Sie eine CBAM-Software fuer die automatisierte Erstellung
- Reservieren Sie fruehzeitig eine Pruefstelle
- Pruefen Sie die Erklaerung vor Abgabe auf Vollstaendigkeit und Konsistenz
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Was muss ich beachten?
Alle Compliance-Anforderungen finden Sie im Artikel.
Welche Fristen gelten?
Relevante Fristen sind im Text aufgefuehrt.
Was passiert bei Verstoessen?
Sanktionen reichen von Bussgeldern bis zum Entzug der Importberechtigung.