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CBAM und Zement 2026: Formel, Fristen und Pflichten für Importeure

Veröffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 6 Min.
CBAM und Zement 2026: Formel, Fristen und Pflichten für Importeure

Schnellantwort: Zement unterliegt seit 2026 der CBAM-Regelphase wie jede andere erfasste Ware. Die Zahl der abzugebenden Zertifikate ergibt sich aus denselben Formel-Bausteinen wie bei Stahl: graue Emissionen minus Anpassung für die freie Zuteilung. Einen konkreten Zement-Benchmark nennen wir hier bewusst nicht — er steht im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 und muss dort für den eigenen KN-Code nachgeschlagen werden.

Die Rechenlogik gilt auch für Zement — nur der Benchmark fehlt hier

Für Zementimporteure gilt exakt dieselbe Grundformel wie für alle anderen CBAM-Waren: Die Zahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate ergibt sich aus den grauen Emissionen der eingeführten Ware, abzüglich einer Anpassung für die in der EU noch bestehende kostenlose Zuteilung von Zertifikaten (FAA) und abzüglich eines möglichen Abzugs für einen im Herstellungsland bereits gezahlten CO2-Preis. Das Prinzip steht in Artikel 9 der CBAM-Verordnung, die Durchführungsmodalitäten dafür hat die Kommission laut DEHSt aber bislang nicht erlassen — der Abzug bleibt vorerst theoretisch.

Der entscheidende Baustein ist die FAA. Sie berechnet sich aus der spezifischen Emissionsfreimenge (SEFA) multipliziert mit der importierten Masse. Arbeiten Sie mit Standardwerten, ergibt sich die SEFA aus CBAM-Faktor mal sektorübergreifendem Korrekturfaktor (CSCF) mal Benchmark aus Spalte B des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620. Die Benchmarks sind dort je KN-Code festgelegt, und für Einfuhren ab dem 1. Januar 2027 überarbeitet die Kommission sie (DEHSt). Deshalb nennen wir hier bewusst keine Zahl: Schlagen Sie den für Ihren KN-Code gültigen Benchmark direkt im Anhang nach, bevor Sie rechnen — Details zu den Rechenschritten liefert unser Beitrag dazu, wie CBAM-Emissionen methodisch berechnet werden.

Eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten

Um die Logik greifbar zu machen, hier eine Rechnung mit frei gewählten, ausdrücklich als ANNAHME gekennzeichneten Zahlen. Ersetzen Sie sie durch Ihre echten Werte, bevor Sie daraus eine echte Kostenschätzung ableiten: FAA pro Tonne = 0,975 × 1,0 × 0,60 = 0,585 t CO2e/t. Abzugebende Menge pro Tonne = X minus FAA = 0,80 − 0,585 = 0,215 t CO2e/t. Für 500 t ergibt das 500 × 0,215 = 107,5 Zertifikate.

Wichtig dabei: Das sind nicht einfach „2,5 % der Emissionen“, wie man beim CBAM-Faktor von 97,5 % vermuten könnte. Die 2,5 % wären nur dann die zertifikatspflichtige Menge, wenn Ihre Ware exakt auf dem Benchmark läge — das ist die Untergrenze, keine Regel. Liegt der tatsächliche Emissionswert, wie in unserem Beispiel, darüber, ist jede Tonne CO2e oberhalb des Benchmarks voll zertifikatspflichtig. Richtig ist also: CBAM-Faktor mal Benchmark wird von den tatsächlichen Emissionen abgezogen — nicht CBAM-Faktor mal Emissionen.

Zum Einordnen: Multipliziert man die 107,5 Zertifikate mit dem für Q2 2026 veröffentlichten Durchschnittspreis von 75,28 EUR pro Zertifikat, ergäbe sich in diesem angenommenen Beispiel rund 8.093 EUR. Der Zertifikatspreis 2026 ist der gewichtete Durchschnitt der EUA-Auktionspreise je Quartal — Q1 2026 lag bei 75,36 EUR/t, Q3 2026 war bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht; ab 2027 gilt ein wöchentlicher Durchschnitt. Mehr dazu in unserer Anleitung zum CBAM-Zertifikatskauf und im Leitfaden zum CBAM-Kohlenstoffpreis.

Der CBAM-Faktor sinkt bis 2034 auf null

Unabhängig vom konkreten Benchmark wissen Zementimporteure heute schon, wie sich der noch kostenlose Anteil über die Jahre entwickelt:
JahrCBAM-Faktor (noch kostenlos, bezogen auf den Benchmark)
202697,5 %
202795 %
202890 %
202977,5 %
203051,5 %
203139 %
203226,5 %
203314 %
20340 %
Je niedriger der CBAM-Faktor, desto kleiner die FAA — und desto größer die Zahl der abzugebenden Zertifikate bei gleichbleibendem Emissionswert. Für Zement, dessen Herstellung prozessbedingt CO2 freisetzt, lohnt sich deshalb ein genauer Blick darauf, wie stark der tatsächliche Emissionswert eines Lieferwerks vom jeweils gültigen Benchmark abweicht.

Warum die tatsächlichen Werte des Werks zählen — nicht nur Standardwerte

In der Regelphase dürfen Importeure weiterhin mit Standardwerten rechnen. Das ist bequem, bildet aber nicht die Leistung eines konkreten Werks ab. Produziert Ihr Lieferwerk effizienter, lohnt es sich, die SEFA auf Basis des verifizierten Emissionsberichts des Anlagenbetreibers zu ermitteln, statt den Standardwert zu übernehmen — die Formel bleibt dieselbe, nur stammt der Emissionswert X dann aus Primärdaten des Werks statt aus den Standardwerten.

Das setzt voraus, frühzeitig Emissionsdaten bei Ihren Lieferanten zu erheben; bei effizienteren Werken zahlt sich dieser Mehraufwand direkt in weniger abzugebenden Zertifikaten aus.

Die Bagatellschwelle greift bei Zement fast immer

Für Importeure insgesamt gilt eine jährliche, kumulierte Bagatellschwelle: Erst ab 50 t Nettomasse an CBAM-Waren pro Kalenderjahr und Importeur (kumuliert, Art. 2a der CBAM-Verordnung) werden der Status als zugelassener CBAM-Anmelder und die Abgabe von Zertifikaten pflichtig; die frühere Freigrenze von 150 EUR Warenwert ist abgeschafft. Zement ist ein klassisches Massengut — 50 t entsprechen nur wenigen LKW-Ladungen, eine einzige Schiffsladung liegt in aller Regel weit darüber. Wer Zement oder Klinker importiert, sollte deshalb grundsätzlich davon ausgehen, unter die CBAM-Pflichten zu fallen, und das Thema nicht erst bei besonders großen Mengen ernst nehmen.

Fristen 2026/2027: Was wann zu tun ist

Seit 1. Januar 2026 läuft die CBAM-Regelphase. Zementimporteure, die die Bagatellschwelle überschreiten, benötigen den Status als zugelassener CBAM-Anmelder bei der DEHSt. Zertifikate selbst lassen sich aber erst ab dem 1. Februar 2027 über das zentrale CBAM-Register kaufen — rückwirkend auch für die 2026 eingeführten Mengen. Die erste Jahreserklärung samt Abgabe der Zertifikate für 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig. Ab 2027 kommt zusätzlich eine unterjährige Pflicht hinzu: Zum Ende jedes Quartals muss bereits ein Mindestanteil der grauen Emissionen der seit Jahresbeginn eingeführten Waren als Zertifikate auf dem Konto liegen.

Wer diese Fristen verpasst, riskiert Sanktionen nach Artikel 26 der CBAM-Verordnung: 100 EUR je Tonne CO2e ohne abgegebenes Zertifikat, indexiert mit dem europäischen Verbraucherpreisindex; bei Einfuhren ohne den erforderlichen Anmelder-Status greift das Drei- bis Fünffache. Die Zahlung befreit nicht von der Abgabepflicht, und zuständig in Deutschland ist die DEHSt — nicht der Zoll, nicht das BAFA. Mehr dazu in unserem Beitrag zu CBAM-Strafen und Bußgeldern sowie im CBAM-Leitfaden.

Was das für die Bauwirtschaft bedeutet

Zement ist ein Vorprodukt für Beton und damit für fast jedes Bauprojekt relevant. Steigende CBAM-Kosten bei importiertem Zement oder Klinker schlagen sich mittelfristig in den Materialkosten nieder — wie stark, hängt vom tatsächlichen Emissionswert des Lieferwerks und vom gültigen Benchmark ab, nicht von einer pauschalen Prozentzahl. Mehr dazu in unserem Beitrag zu CBAM und der Bauwirtschaft. Wer die eigene Kostenbelastung überschlagen will, kann die Formel mit den eigenen Mengen und, sobald bekannt, dem korrekten Benchmark in unserem CBAM-Kostenrechner nachbilden.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Welchen Benchmark muss ich für Zement verwenden?

Das hängt vom konkreten KN-Code und Herstellungsprozess ab. Die verbindlichen Werte stehen in Spalte B des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 — schlagen Sie dort den für Ihre Ware gültigen Wert nach, statt sich auf kursierende Pauschalzahlen zu verlassen. Mit tatsächlichen Werten liefert stattdessen der verifizierte Emissionsbericht des Werks die Grundlage.

Muss ich als Zementimporteur die Bagatellschwelle beachten?

Ja. Die Schwelle liegt bei 50 t Nettomasse pro Importeur und Kalenderjahr, kumuliert über alle CBAM-Waren. Für ein Massengut wie Zement ist sie schnell erreicht: Wenige LKW-Ladungen genügen. Wer regelmäßig Zement oder Klinker einführt, sollte deshalb von CBAM-Pflichten ausgehen und den Anmelder-Status bei der DEHSt beantragen.

Wann muss ich die ersten CBAM-Zertifikate für Zement kaufen?

Der Kauf startet erst am 1. Februar 2027 über das zentrale CBAM-Register, rückwirkend auch für 2026 eingeführte Mengen. Die erste Jahreserklärung mit Abgabe der Zertifikate für 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig. Dass man bereits ab 2026 kaufen müsse, ist ein verbreiteter Irrtum.

Was passiert, wenn ich für Zement zu wenige Zertifikate abgebe?

Nach Artikel 26 der CBAM-Verordnung drohen 100 EUR je Tonne CO2e ohne abgegebenes Zertifikat, indexiert mit dem europäischen Verbraucherpreisindex. Die Zahlung befreit nicht von der eigentlichen Abgabepflicht. Fehlt zusätzlich der Status als zugelassener CBAM-Anmelder, fällt das Drei- bis Fünffache der Sanktion an. Zuständig ist in Deutschland die DEHSt.

Zählt bei Zement der Standardwert oder der tatsächliche Emissionswert des Werks?

Beides ist in der Regelphase zulässig. Standardwerte sind bequemer, bilden aber nicht die Leistung eines konkreten Werks ab. Kann Ihr Lieferwerk einen verifizierten Emissionsbericht mit niedrigeren tatsächlichen Werten vorlegen, senkt das in der Formel direkt die Zahl der abzugebenden Zertifikate.

Warum nennt dieser Artikel keinen konkreten CO2-Wert für Zement?

Weil die Benchmarks je KN-Code im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 festgelegt sind und die Kommission sie für Einfuhren ab dem 1. Januar 2027 überarbeitet. Statt eine Zahl zu nennen, die schnell veraltet, erklären wir die Formel mit klar gekennzeichneten Annahmewerten. Den gültigen Wert schlagen Sie für Ihre Ware nach.