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Compliance

CBAM-Dokumentation: Was Sie aufbewahren muessen

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 1 Min.
CBAM-Dokumentation: Was Sie aufbewahren muessen

Dokumentationspflichten: Alles aufbewahren, was zaehlt

CBAM-Anmelder muessen umfangreiche Unterlagen aufbewahren — mindestens fuenf Jahre ab dem Datum der Erklaerung. Bei einer Pruefung durch die Behoerde muessen alle Nachweise lueckenlos vorgelegt werden koennen.

Was muss aufbewahrt werden?

DokumenttypAufbewahrungsfristFormat
CBAM-Erklaerungen5 JahreDigital/Papier
Verifizierungsberichte5 JahreDigital/Papier
Zertifikatskauf-Nachweise5 JahreDigital
Lieferantenemissionsdaten5 JahreDigital
Zollanmeldungen5 JahreDigital (Zollarchiv)
CO2-Preis-Nachweise (Drittland)5 JahreDigital/Papier
Korrespondenz mit Lieferanten5 JahreDigital

Digitale Archivierung

Die EU akzeptiert digitale Archivierung, sofern die Dokumente authentisch, integer und abrufbar sind. Empfohlen wird:

Internes Kontrollsystem

Neben der Aufbewahrung empfiehlt sich ein internes Kontrollsystem:

Empfehlungen

  1. Dokumentenmanagementsystem fuer CBAM einrichten
  2. Aufbewahrungsfristen systematisch ueberwachen
  3. Regelmaessige interne Audits der CBAM-Dokumentation
  4. Vorbereitung auf externe Pruefungen durch die Behoerde

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich beachten?

Alle Compliance-Anforderungen finden Sie im Artikel.

Welche Fristen gelten?

Relevante Fristen sind im Text aufgefuehrt.

Was passiert bei Verstoessen?

Sanktionen reichen von Bussgeldern bis zum Entzug der Importberechtigung.