CBAM-Dokumentation: Was Sie aufbewahren muessen
Dokumentationspflichten: Alles aufbewahren, was zaehlt
CBAM-Anmelder muessen umfangreiche Unterlagen aufbewahren — mindestens fuenf Jahre ab dem Datum der Erklaerung. Bei einer Pruefung durch die Behoerde muessen alle Nachweise lueckenlos vorgelegt werden koennen.Was muss aufbewahrt werden?
| Dokumenttyp | Aufbewahrungsfrist | Format |
|---|---|---|
| CBAM-Erklaerungen | 5 Jahre | Digital/Papier |
| Verifizierungsberichte | 5 Jahre | Digital/Papier |
| Zertifikatskauf-Nachweise | 5 Jahre | Digital |
| Lieferantenemissionsdaten | 5 Jahre | Digital |
| Zollanmeldungen | 5 Jahre | Digital (Zollarchiv) |
| CO2-Preis-Nachweise (Drittland) | 5 Jahre | Digital/Papier |
| Korrespondenz mit Lieferanten | 5 Jahre | Digital |
Digitale Archivierung
Die EU akzeptiert digitale Archivierung, sofern die Dokumente authentisch, integer und abrufbar sind. Empfohlen wird:- Zentrale Ablage in einem Dokumentenmanagementsystem
- Revisionssichere Speicherung (unveraenderbar)
- Regelmaessige Backups
- Zugangssteuerung
Internes Kontrollsystem
Neben der Aufbewahrung empfiehlt sich ein internes Kontrollsystem:- Vier-Augen-Prinzip bei der Erklaerungserstellung
- Regelmaessige Stichproben der Emissionsdaten
- Dokumentierte Prozesse fuer CBAM-Ablauf
- Schulungen der beteiligten Mitarbeiter
Empfehlungen
- Dokumentenmanagementsystem fuer CBAM einrichten
- Aufbewahrungsfristen systematisch ueberwachen
- Regelmaessige interne Audits der CBAM-Dokumentation
- Vorbereitung auf externe Pruefungen durch die Behoerde
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Was muss ich beachten?
Alle Compliance-Anforderungen finden Sie im Artikel.
Welche Fristen gelten?
Relevante Fristen sind im Text aufgefuehrt.
Was passiert bei Verstoessen?
Sanktionen reichen von Bussgeldern bis zum Entzug der Importberechtigung.