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CBAM 2026: Erste Erfahrungen mit dem CO₂-Grenzausgleich und neue Anforderungen

Veröffentlicht: 2026-04-13 Lesezeit: 5 Min.

CBAM 2026: Die ersten Monate der Anwendungsphase — was haben wir gelernt?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU ist seit Januar 2026 in der vollständigen Anwendungsphase. Die Übergangsjahre 2023–2025 waren geprägt von Berichtspflichten ohne Zahlungspflicht. Nun ist Schluss damit: Für Importe ab 2026 entsteht eine Zertifikatspflicht. Gekauft werden die Zertifikate ab dem 1. Februar 2027, abgegeben mit der ersten Jahreserklärung bis zum 30. September 2027. Wer weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr einführt (außer Strom und Wasserstoff), ist seit dem Omnibus-Paket ganz befreit. Die ersten Monate zeigen ein gemischtes Bild.

Betroffene Sektoren in der Vollphase 2026:

  1. Stahl und Eisen (einschließlich einiger Downstream-Produkte)
  2. Aluminium
  3. Zement
  4. Düngemittel
  5. Elektrizität
  6. Wasserstoff

Was sich für Importeure konkret geändert hat

In der Übergangsphase (2023–2025) war die Hauptpflicht die quartalsweise Berichterstattung über importierte Mengen und eingebettete Emissionen. Keine Zahlung, kein Zertifikatkauf. In der Vollphase ab 2026 kommen hinzu:

PflichtDetailsFrist
ZertifikatskaufCBAM-Zertifikate für jede Tonne eingebetteter CO₂-äquivalenter EmissionenAb 1. Februar 2027 (für Importe ab 2026)
JahreserklärungDeklaration aller im Vorjahr importierten Waren mit eingebetteten Emissionen30. September des Folgejahres (erstmals 30.09.2027)
ZertifikateinreichungEinreichung der CBAM-Zertifikate entsprechend der deklarierten Emissionen30. September des Folgejahres (erstmals 30.09.2027)
ZulassungZulassung als CBAM-Anmelder bei der DEHSt, Konto im CBAM-RegisterVor dem ersten Import oberhalb der 50-t-Schwelle

CBAM-Zertifikatpreise 2026: Was kostet das wirklich?

Der CBAM-Zertifikatpreis ist an den EU-ETS gekoppelt: Die Kommission setzt ihn als Durchschnitt der ETS-Auktionspreise fest — 2026 einmal pro Quartal, ab 2027 wöchentlich. Laut DEHSt lag er im ersten Quartal 2026 bei 75,36 €/t CO₂, im zweiten bei 75,28 €/t.

Entscheidend für die Kosten ist aber ein zweiter Faktor, der oft übersehen wird: Weil die kostenlose Zuteilung im EU-ETS erst schrittweise bis 2034 abgebaut wird, liegt der CBAM-Faktor 2026 bei 97,5 %. Abgezogen wird aber nicht pauschal ein Anteil der Emissionen, sondern der produktspezifische CBAM-Benchmark der Ware, multipliziert mit diesem Faktor (und dem Korrekturfaktor, 2026 gleich 1,0). Nur eine Ware, die genau auf Benchmark-Niveau emittiert, zahlt 2026 für 2,5 % ihrer grauen Emissionen; jede Tonne CO₂e über dem Benchmark ist voll zertifikatspflichtig.

Zwei Rechenbeispiele für das Importjahr 2026 zum Q2-Preis von 75,28 €/t, beide mit 1.000 Tonnen Halbzeug der KN 7207 11 11 aus der Hochofenroute (Benchmark 1,364 t CO₂e/t; Emissionswerte angenommen):

Jeweils vor Anrechnung eines bereits im Ursprungsland gezahlten CO₂-Preises. Für Aluminium, Zement oder Düngemittel gelten eigene Benchmarks je KN-Code (Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620). Wer die vollen Emissionen mit dem Zertifikatspreis multipliziert, überschätzt die Kosten 2026 deutlich; wer pauschal 2,5 % ansetzt, unterschätzt sie bei jeder Ware über dem Benchmark. Mit unserem CBAM-Kostenrechner lässt sich das für eigene Mengen durchspielen.

Herausforderungen in der Praxis

Die ersten Monate der Vollphase haben mehrere Schwachstellen offenbart:

Problem 1: Datenbeschaffung bei Lieferanten — Tatsächliche Emissionswerte des Herstellers senken oft die Last, setzen aber Anlagendaten aus dem Drittland voraus, die viele Lieferanten nicht liefern können oder wollen. Dann bleiben die Standardwerte der Kommission. Sie sind zulässig und brauchen keine Verifizierung, sind aber in der Regel konservativ (höher) angesetzt — und damit teurer.

Problem 2: Bürokratischer Aufwand — Datenerhebung, Verifizierung und Jahreserklärung binden Personal in Einkauf, Zoll und Controlling. Gerade 2026, wo der Abzug für die kostenlose Zuteilung bei Waren nahe am Benchmark fast alle Emissionen abdeckt, kann dieser Aufwand die eigentlichen Zertifikatskosten übersteigen. Für die meisten Kleinimporteure hat das Omnibus-Paket das Problem mit der 50-Tonnen-Schwelle allerdings erledigt.

Problem 3: IT und Register — Das CBAM-Register ist für viele Anmelder neues Terrain. Wer Zulassung, Datenerfassung und Erklärung erst kurz vor dem 30. September 2027 angeht, riskiert Engpässe — auch bei den akkreditierten Prüfstellen.

Was Importeure jetzt tun müssen

Wenn Sie mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr importieren und noch nicht als CBAM-Anmelder zugelassen sind: sofortiger Handlungsbedarf. Wer bis zum 30. September nicht genügend CBAM-Zertifikate abgibt, wird nach Art. 26 Abs. 1 VO (EU) 2023/956 sanktioniert. Die Höhe entspricht der Sanktion wegen Emissionsüberschreitung im EU-Emissionshandel (Art. 16 der Richtlinie 2003/87/EG) und wird jährlich an den europäischen Verbraucherpreisindex angepasst — den aktuell geltenden Betrag nennt die DEHSt.

Checkliste für 2026:

  1. Jahresmenge prüfen und, falls über 50 Tonnen, die Zulassung als CBAM-Anmelder bei der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) beantragen
  2. Lieferanten kontaktieren und Emissionsdaten anfordern
  3. Fallback-Prozess für Standardwerte definieren
  4. CBAM-Compliance in Beschaffungsprozesse und Lieferantenverträge integrieren
  5. IT-System für CBAM-Reporting implementieren oder Dienstleister beauftragen

Mehr zu CBAM-Kosten und Berechnungsmethoden findest du in unserem CBAM-Kostenkalkulator und unserem umfassenden CBAM-Leitfaden 2026.

Häufige Fragen zu CBAM 2026

Wer ist von CBAM betroffen?

CBAM betrifft EU-Importeure von Waren aus den Sektoren Stahl und Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff aus Drittländern. Die Pflicht gilt für Importeure oberhalb von 50 Tonnen pro Kalenderjahr (außer Strom und Wasserstoff), die als CBAM-Anmelder zugelassen sein müssen.

Wie teuer sind CBAM-Zertifikate 2026?

Der CBAM-Zertifikatpreis wird 2026 quartalsweise aus den EU-ETS-Auktionspreisen festgesetzt: 75,36 € pro Tonne CO₂ im ersten, 75,28 € im zweiten Quartal (DEHSt). Wie viele Zertifikate nötig sind, ergibt sich aus den grauen Emissionen abzüglich Benchmark × CBAM-Faktor (2026: 97,5 %). Der endgültige Kostenbetrag hängt von den eingebetteten Emissionen der importierten Waren und vom bereits im Ursprungsland gezahlten CO₂-Preis ab.

Was passiert, wenn man CBAM nicht einhält?

Wer bis zum 30. September nicht genügend CBAM-Zertifikate abgibt, wird nach Art. 26 Abs. 1 VO (EU) 2023/956 sanktioniert. Die Höhe entspricht der Sanktion wegen Emissionsüberschreitung im EU-Emissionshandel (Art. 16 der Richtlinie 2003/87/EG) und wird jährlich an den europäischen Verbraucherpreisindex angepasst — den aktuell geltenden Betrag nennt die DEHSt. Die fehlenden Zertifikate sind trotzdem nachzureichen, und bei wiederholten Verstößen kann die Zulassung als CBAM-Anmelder widerrufen werden.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ist von CBAM betroffen?

EU-Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Elektrizität und Wasserstoff aus Drittländern — bei allen Waren außer Strom und Wasserstoff erst ab 50 Tonnen pro Kalenderjahr.

Wie teuer sind CBAM-Zertifikate 2026?

75,36 €/t CO₂ im ersten und 75,28 €/t im zweiten Quartal 2026 (DEHSt). Abzugeben sind die grauen Emissionen abzüglich produktspezifischem Benchmark × CBAM-Faktor (2026: 97,5 %). Nur Waren genau am Benchmark kommen auf 2,5 % ihrer Emissionen; alles darüber ist voll zertifikatspflichtig.

Was passiert, wenn man CBAM nicht einhält?

Sanktion nach Art. 26 VO 2023/956 in Höhe der indexierten EU-ETS-Überschreitungssanktion (Art. 16 RL 2003/87/EG), Nachreichen der Zertifikate, bei wiederholten Verstößen Widerruf der Zulassung.