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CBAM Verordnung 2026: Umsetzung und Pflichten für Importeure

Veroeffentlicht: 2026-03-31 Lesezeit: 3 Min.
CBAM Verordnung 2026: Umsetzung und Pflichten für Importeure

CBAM 2026: Was Importeure Jetzt Wissen Müssen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) — auf Deutsch Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus — ist das wichtigste Klimainstrument der EU-Handelspolitik 2026. Importeure bestimmter kohlenstoffintensiver Güter müssen ab dem 1. Januar 2026 CBAM-Zertifikate kaufen. Wer noch nicht vorbereitet ist, riskiert erhebliche Geldbußen.

Was ist der CBAM und warum wurde er eingeführt?

Der CBAM soll "Carbon Leakage" verhindern — das Ausweichen von Unternehmen in Länder mit niedrigeren CO₂-Standards. Wenn europäische Stahlproduzenten für ihren CO₂-Ausstoß im EU-Emissionshandel (ETS) zahlen, aber importierter Stahl aus China oder Indien ohne Preisaufschlag in die EU gelangt, entsteht eine Wettbewerbsverzerrung. CBAM korrigiert das.

Die Übergangsphase lief von Oktober 2023 bis Ende 2025 (nur Berichtspflichten, keine Zahlungspflicht). Ab Januar 2026 sind die CBAM-Zertifikate zahlungspflichtig.

Welche Waren sind betroffen?

Phase 1 (ab 2026): Sechs Sektoren Für diese Waren aus Drittländern (außer Länder im ETS oder gleichwertigen System) müssen Importeure CBAM-Zertifikate kaufen.

Phase 2 (geplant ab 2027): Erweiterung auf weitere Sektoren (Chemikalien, Polymer) wird geprüft.

Die CBAM-Pflichten im Detail

1. Autorisierung als CBAM-Anmelder

Nur autorisierte CBAM-Anmelder dürfen betroffene Waren importieren. Die Autorisierung läuft über die zuständige nationale Behörde — in Deutschland die Generalzolldirektion (GZD). Antrag über das CBAM-Register der EU-Kommission (cbam.ec.europa.eu). Voraussetzungen: Niederlassung in der EU, steuerliche Registrierung, keine schwerwiegenden Verstöße gegen Zoll- oder Steuerrecht.

2. Berechnung der eingebetteten Emissionen

Für jede Warensendung müssen die spezifischen eingebetteten Emissionen (in tCO₂/t) berechnet oder von den Lieferanten bescheinigt werden. Wenn keine verifizierten Lieferantendaten vorliegen, gelten Standardwerte (Default Values), die von der EU-Kommission festgelegt werden — meist höher als die tatsächlichen Emissionen, was einen Anreiz zur Datenbeschaffung schafft.

3. CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben

Kostenbeispiel: CBAM-Aufschlag auf Stahl

Ein Importeur kauft 1.000 Tonnen Stahl aus der Türkei. Eingebettete Emissionen: 1,8 tCO₂/t (Default Value). ETS-Preis: 65 €/tCO₂.

CBAM-Aufschlag = 1.000 t × 1,8 tCO₂/t × 65 €/tCO₂ = 117.000 € Zum Vergleich: Der Warenwert des Stahls beträgt typischerweise 700-900 $/t → ca. 700.000-900.000 € für 1.000 t. Der CBAM-Aufschlag entspricht 13-17 % des Warenwertes — erheblich.

Strafen bei Nicht-Compliance

CBAM-Verstöße werden als schwerwiegend eingestuft. Mögliche Sanktionen: In 2025 wurden in der Übergangsphase Unternehmen verwarnt, die keine Berichte einreichten. Ab 2026 sind Bußgelder möglich.

Was Importeure jetzt tun sollten

  1. Prüfen, ob die eigenen Importwaren betroffen sind (HS-Codes checken)
  2. CBAM-Anmeldung beantragen bei der GZD (frühzeitig, Bearbeitungszeit mehrere Wochen)
  3. Lieferanten nach verifizierten Emissionsdaten anfragen (vermeidet höhere Default Values)
  4. Budgetierung: CBAM-Kosten in die Import-Kalkulation einbeziehen
  5. IT-Integration: CBAM-Daten in ERP/Zollabwicklungssysteme integrieren
Mehr Informationen: CBAM Berichterstattung, EU Emissionshandel ETS, und Lieferketten-Compliance 2026.

FAQ: CBAM 2026

Welche Waren sind ab 2026 vom CBAM betroffen? Zement, Aluminium, Düngemittel, Stahl/Eisen, Strom und Wasserstoff aus Drittländern (außer Länder mit gleichwertigem CO₂-Preissystem). Der Importeur muss autorisierter CBAM-Anmelder sein. Wie teuer ist der CBAM-Aufschlag? Abhängig vom ETS-Preis (2026: ca. 60-70 €/tCO₂) und den eingebetteten Emissionen. Für Stahl: etwa 100-150 €/Tonne, für Aluminium: 400-600 €/Tonne, für Düngemittel: 20-50 €/Tonne. Was passiert bei Nicht-Compliance? Geldbußen in Höhe des 3- bis 5-fachen der nicht abgegebenen Zertifikate. Widerruf der Importgenehmigung. Meldung an die nationalen Steuerbehörden.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Waren sind vom CBAM betroffen?

Zement, Aluminium, Düngemittel, Stahl/Eisen, Strom und Wasserstoff aus Drittländern. Ab Januar 2026 zahlungspflichtig.

Wie hoch ist der CBAM-Aufschlag?

Abhängig vom ETS-Preis (~65 €/tCO₂). Für Stahl ca. 100-150 €/Tonne, Aluminium 400-600 €/Tonne.

Was droht bei Nicht-Compliance?

Geldbußen: 3- bis 5-facher Wert der nicht abgegebenen Zertifikate. Widerruf der CBAM-Anmeldung.