CBAM fuer Stromimporte: Regeln und Ausnahmen
Strom-CBAM: Eigenes Regelwerk fuer einen besonderen Fall
Strom unterscheidet sich fundamental von den anderen CBAM-Waren. Er ist kein physisches Gut im Container, sondern fliesst durch Leitungen, und seine CO2-Intensitaet aendert sich stuendlich. Die CBAM-Regeln fuer Strom sind daher komplexer — und betreffen vor allem EU-Nachbarlaender mit Interkonnektoren.Betroffene Laender
| Grenzleitung | Land | Emissionsfaktor | CBAM bei 70 EUR/t |
|---|---|---|---|
| Ukraine-PL/SK/HU/RO | Ukraine | 0,6 t CO2/MWh | 42 EUR/MWh |
| Tuerkei-GR/BG | Tuerkei | 0,4 t CO2/MWh | 28 EUR/MWh |
| Westbalkan-EU | Serbien etc. | 0,5-0,8 t | 35-56 EUR/MWh |
| Norwegen-EU | Norwegen | 0,01 t | EWR-Ausnahme |
Ausnahmen fuer gekoppelte Maerkte
Laender mit Strommarkt-Kopplung an den EU-Binnenmarkt koennen Ausnahmen beantragen — sofern sie einen eigenen CO2-Preis haben. Norwegen (EWR) und die Schweiz (ETS-Verknuepfung) sind de facto ausgenommen.Berechnung
Grundregel: Durchschnittlicher Emissionsfaktor des Herkunftslandes. Alternative: Anlagenspezifischer Nachweis, dass der exportierte Strom aus einer bestimmten Quelle (z.B. Windpark) stammt.Geopolitische Dimension
Der Strom-CBAM gibt Westbalkanstaaten und der Ukraine einen starken Anreiz zur Dekarbonisierung ihres Strommixes. Im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses beschleunigt er die Energiewende in den Nachbarlaendern.Empfehlungen
- Pruefen Sie die Herkunft importierten Stroms und den geltenden Emissionsfaktor
- Nutzen Sie anlagenspezifische Nachweise wo moeglich
- Beobachten Sie Markt-Kopplungsentwicklungen in Nachbarlaendern
- Investitionen in erneuerbare Energien in Drittlaendern koennen CBAM-frei exportieren
Haeufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist Strom aus Norwegen vom CBAM betroffen?
Nein, Norwegen ist als EWR-Mitglied mit eigenem ETS praktisch vom Strom-CBAM ausgenommen.
Wie wird der Emissionsfaktor berechnet?
Standardmaessig gilt der Durchschnitts-Emissionsfaktor des Herkunftslandes. Alternativ kann ein anlagenspezifischer Faktor nachgewiesen werden.
Betrifft der Strom-CBAM auch Erneuerbare?
Nein, wenn nachgewiesen wird, dass der exportierte Strom aus erneuerbaren Quellen stammt, entfallen die CBAM-Kosten.