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CBAM fuer Stromimporte: Regeln und Ausnahmen

Veroeffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 2 Min.
CBAM fuer Stromimporte: Regeln und Ausnahmen

Strom-CBAM: Eigenes Regelwerk fuer einen besonderen Fall

Strom unterscheidet sich fundamental von den anderen CBAM-Waren. Er ist kein physisches Gut im Container, sondern fliesst durch Leitungen, und seine CO2-Intensitaet aendert sich stuendlich. Die CBAM-Regeln fuer Strom sind daher komplexer — und betreffen vor allem EU-Nachbarlaender mit Interkonnektoren.

Betroffene Laender

GrenzleitungLandEmissionsfaktorCBAM bei 70 EUR/t
Ukraine-PL/SK/HU/ROUkraine0,6 t CO2/MWh42 EUR/MWh
Tuerkei-GR/BGTuerkei0,4 t CO2/MWh28 EUR/MWh
Westbalkan-EUSerbien etc.0,5-0,8 t35-56 EUR/MWh
Norwegen-EUNorwegen0,01 tEWR-Ausnahme
Bei Strompreisen von 50-100 EUR/MWh sind 28-56 EUR ein massiver Aufschlag. Kohlestrom aus dem Westbalkan wird unter dem CBAM fast unbezahlbar.

Ausnahmen fuer gekoppelte Maerkte

Laender mit Strommarkt-Kopplung an den EU-Binnenmarkt koennen Ausnahmen beantragen — sofern sie einen eigenen CO2-Preis haben. Norwegen (EWR) und die Schweiz (ETS-Verknuepfung) sind de facto ausgenommen.

Berechnung

Grundregel: Durchschnittlicher Emissionsfaktor des Herkunftslandes. Alternative: Anlagenspezifischer Nachweis, dass der exportierte Strom aus einer bestimmten Quelle (z.B. Windpark) stammt.

Geopolitische Dimension

Der Strom-CBAM gibt Westbalkanstaaten und der Ukraine einen starken Anreiz zur Dekarbonisierung ihres Strommixes. Im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses beschleunigt er die Energiewende in den Nachbarlaendern.

Empfehlungen

  1. Pruefen Sie die Herkunft importierten Stroms und den geltenden Emissionsfaktor
  2. Nutzen Sie anlagenspezifische Nachweise wo moeglich
  3. Beobachten Sie Markt-Kopplungsentwicklungen in Nachbarlaendern
  4. Investitionen in erneuerbare Energien in Drittlaendern koennen CBAM-frei exportieren

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist Strom aus Norwegen vom CBAM betroffen?

Nein, Norwegen ist als EWR-Mitglied mit eigenem ETS praktisch vom Strom-CBAM ausgenommen.

Wie wird der Emissionsfaktor berechnet?

Standardmaessig gilt der Durchschnitts-Emissionsfaktor des Herkunftslandes. Alternativ kann ein anlagenspezifischer Faktor nachgewiesen werden.

Betrifft der Strom-CBAM auch Erneuerbare?

Nein, wenn nachgewiesen wird, dass der exportierte Strom aus erneuerbaren Quellen stammt, entfallen die CBAM-Kosten.